32 Der Centralverband 1876 1901.
Thätigkeit, diejenigen der sogenannten „Manufaktur-Industrie“,
traten im gegenseitigen Verkehr Zollermäßigungen von 25 bis
50 pCt. des allgemeinen Tarifs ein. Es war daher durch diesen
Zwischenzolltarif in beiden Zollgebieten ein sehr ausgedehntes
Differential-Zollsystem geschaffen, das nach der Ansicht
Oesterreichs in weiterer Entwickelung zur vollen Zolleinigung
führen sollte. Diese war in dem Vertrage nur insofern berührt, als sie
im Eingange als Endziel der beiden vertragschließenden Regierungen
erwaͤhnt wurde und indem am Schluß in Art. 25 die Be—
stimmung beigefügt war, daß im Jahre 1860 Kommissarien
der beiden Regierungen zusammentreten sollten, um über
die Zolleinigung der beiden Theile und den ihrem Zoll—
verbande alsdann angehörenden Staaten, oder, falls
eine solche Einigung noch nicht zustande gebracht werden
könnte, über weitergehende als die bis dahin vereinbarten
Verkehrserleichterungen und über möglichste Annäherung
und Gleichsltellung der beiderseitigen Zolltarife zu
unterhandeln.
Die Dauer des Vertrages war auf 12 Jahre, vom 1. Januar
1854 bis zum 31. Dezember 1865 festgestellt, und der Beitritt
einerseits allen denjenigen deutschen Staaten, die vom 1. Januar
1854 oder später zum Zollverein mit Preußen gehören würden,
andererseits den mit Oesterreich zollverbundenen italienischen Staaten
vorbehalten.
Von größter Wichtigkeit war dieser Handelsvertrag nicht sowohl
wegen seiner praktischen Bedeutung, als vielmehr wegen der in
ihm liegenden politischen Tragweite. Er bildete den ersten
Abschluß in dem großen Kampfe zwischen Oesterreich und Preußen
um die Vorherrschaft auf handelspolitischem Gebiete, wohl um die
Vorherrschaft in Deutschland überhaupt; er barg daher in sich den
Keim zu noch größeren und bedenklicheren Zerwürfnissen als den—
jenigen, die seinem Abschluß vorangegangen waren.
Oesterreich hatte erreicht, was zur Zeit möglich war. Eine
sofortige Zolleinigung hielten wohl selbst die österreichischen Minister
nicht für angänglich, wohl auch den eigenen Interessen nicht für
entsprechend. Dagegen hatte es eine im Vergleich zu anderen
Nationen bevorrechtete Stellung zum Zollverein errungen, die ihm
die Möglichkeit darbot, nicht allein auf dessen innere Verhältnisse
einzuwirken, sondern bei kluger Benutzung auch allmählich seinen
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