Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 67
gleichfalls in Deutschland ein reiches nur allzu williges Gebiet
für den Absatz ihrer Erzeugnisse gefunden, ohne ihrerseits irgend
welche Opfer zu bringen. Alle diesen Staaten hatten Kommissare
nach Deutschland geschick, um den Gang der Verhältnisse zu be—
obachten. Jedoch nur derjenige Frankreichs erklärte in Berlin,
von seiner Regierung beauftragt zu sein, einleitende Vorbereitungen
zu einem umfassenden Handelsvertrag mit dem Zollverein zu
treffen. Preußen ging auf diese Verhandlungen ein, die jedoch
ergebnißlos verliefen, da der französische Kommissar zwar viel
forderte, jedoch nur äußerst wenig bieten konnte. Aus diesem
Grunde gingen die Zollvereinsregierungen auch nicht auf eine
unter dem 1 Dezember 1839 erfolgte erneute Anregung der
französischen Regierung ein.
Inzwischen ging Frankreich in höchst rücksichtsloser Weise gegen
Deutschland vor, indem es durch Verfügung vom 24. September 1840
den Zoll auf Nähnadeln von 1 und 2 Fres per Kilo auf 8 Fres.
erhöhte und ähnliche Steigerungen seiner Zölle auf Angelhaken,
Flachs- und Hanfgarn sowie auf Tischleinwand einführte. Diese
Maßregeln riefen große Erbitterung in Deutschland hervor, die ihren
Ausdruck in einem Antrage Preußens vom 25. Januar 1841
fand, die wichtigsten Exportartikel aus Frankreich mit höheren
Zöllen zu belegen, wenn dieses seine Zollerhöhungen nicht rück—
gängig machen sollte. Als dieser Antrag aber auf Bedenken bei
mehreren Bundesregierungen stieß und daher nicht zur Annahme
gelangte, hielt die französische Regierung es für angebracht, stärker
gegen Deutschland vorzugehen; sie erhöhte den Zoll für Schwarz—
wälder Uhren von 1 Fre. per Stück auf 2 Ircs.
Infolge dieses erneuten Angriffes entschlossen sich die Zoll—
vereinsregierungen endlich, die Verdoppelung des Zolles für eine
Reihe wichtiger französischer Einfuhrartikel vom 1. Januar 1843
ab zu beschließen, falls bis dahin die Zollerhöhungen in Frankreich
nicht rückgängig gemacht sein sollten. Frankreich, das ein derart
entschiedenes Vorgehen wohl nicht erwartet hatte, beeilte sich, Ver—
handlungen anzuknüpfen, die sich, zeitweise abgebrochen, bis in
das Jahr 1848 hineinzogen. Frankreich schien von dem Wahn
befangen zu sein, daß es ganz nach seinem Belieben schädigend
gegen die deutschen Handelsinteressen vorgehen könne, daß dagegen
jede von Deutschland ergriffene Gegenmaßregel ein Angriff auf
die Würde der französischen Nation sei. Da zudem von Frankreich
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