72 Der Centralverband 1876 1901.
Dieses System hatte Napoleon durch den Vertrag mit England
beseitigt, und das neue System sowie der Vertrag wurden um so
freudiger begrüßt, als beide Frankreich als den Führer auf dem
Wege des Fortschrittes in handelspolitischen Dingen erscheinen ließen.
Ganz thöricht und verkehrt aber war es, Napoleon als den
Apostel des Freihandels zu feiern, wie es seitens der deutschen
Freihändler später gegen Ende der sechziger Jahre und während
des achten Jahrzehntes in den heftigen Kämpfen zwischen Frei—
händlern und Schutzzöllnern geschah. Napoleon hatte allerdings mit
dem unhaltbar gewordenen System der Einfuhrverbote und aus—
schließenden Schutzzölle gebrochen, der Produktion seines Landes
aber dafür einen äußerst specialisirten Tarif und einen Schutz in Höhe
von 25 bis 30 pCt. vom Werthe gesichert. Mehr haben die
deutschen Schutzzöllner niemals verlangt. Im Gegentheil: sie wären
damals in vielen Fällen zufrieden und glücklich gewesen, wenn es
ihnen gelungen wäre, den Bestand wesentlich niedrigerer Zölle zu
erhalten oder die Einführung solcher zu erlangen.
England hatte damals bereits sein altes System über Bord
geworfen und seinen inneren Markt dem Handel aller Nationen
geöffnet. Es konnte dies thun, da die englischen den Ausschlag
gebenden Industrien in ihrer großen Ueberlegenheit keinen Wett—
bewerb zu fürchten hatten. Aber neben seinen sonstigen, mit der
radikalen Aenderung seines Systems verbundenen gewaltigen
finanziellen Opfern, war England auch vor Opfern auf industriellem
Gebiete nicht zurückgeschreckt. So hatte es beispielsweise durch den
Vertrag seine blühende Seidenindustie preisgegeben. England
aber rechnete darauf, daß der von ihm beschrittene das größte
Aufsehen machende neue Weg der Handelspolitik auch andere
Staaten zur Revision ihrer strengen Zollsysteme veranlassen würde,
und hatte sich darin nicht verrechnet.
Frankreich hatte seinem neuen Tarif nicht wie England
allgemeine Geltung gegeben, sondern sich vorbehalten, gegen alle
übrigen Nationen seinen alten Tarif so lange als Differential—
tarif in Geltung zu belassen, bis diese sich gleichfalls durch den
Abschluß von Handelsverträgen mit Frankreich das Recht der Be—
handlung auf dem Fuße der meistbegünstigten Nation erworben
haben würden. Damit lag für alle übrigen Staaten eine
Nothwendigkeit vor, Handelsverträge mit Frankreich abzuschließen.
Die französische Regierung ließ es an Einladungen hierzu nicht