Einleitung: Volitik und Zoll- u. Hande sgesetzgebung. 85
r⸗ sich mit Grund nicht behaupten lassen. Was in Beziehung auf
ud eine solche Einigung überhaupt als möglich angesehen werden kann,
n⸗ darin ist durch die Verträge mit Frankreich nichts geändert.
x⸗ „Ich muß jede Annahme, als hätten wir aus politischen Mo—
ift tiven mehr gegeben als empfangen, ablehnen. Ich darf mich hier
»et enthalten, auf eine Rechtfertigung der einzelnen Vertragsbestimmungen
es einzugehen; dies haben wir unseren Vereinsgenossen gegenüber nach
jel Pflicht und Gewissen gethan. Nur soviel will ich im allgemeinen
em an dieser Stelle erwähnen, daß die Bemerkungen, welche die Denk—
re schrift in Bezug auf den Inhalt der Verträge selbst macht, nichts
et, Neues für uns gebracht haben und daß wir es mit Freuden be—
er⸗ grüßen werden, wenn es der k. k.österreichischen Regierung bei
ich späteren Verhandlungen mit Frankreich gelingt, bessere Konzessionen
er⸗ zu erhalten; die Theilnahme daran ist uns durch unsere Verträge
der im voraus gesichert.“
ind Die aus diesen Schriftstücken hervorgehende gänzlich ver—
ine schiedene Auffassung der beiden Regierungen läßt sich zum Theil
em aus der zweifelhaften Fassung des Vertrages vom 19. Februar 1853
ten erklären, deren Grund wohl in der vorhergegangenen Krisis und
in deren ungenügender Lösung zu erblicken ist. Es ist jedoch kaum
nk⸗ zu bestreiten, daß sich Preußen in seinen Ausführungen mehr als
tte, Oesterreich von der am nächsten liegenden Deutung der Vertrags—
an bestimmungen entfernt hat. Auch konnte Preußen wohl kaum er—
im. warten, daß seine Versicherungen, politische Zwecke und Ziele
heit mit seinem Vorgehen nicht zu verbinden, eine überzeugende Wirkung
IV haben würden.
ing Am 18. Juni 1862 traten in München Bevollmächtigte von
en. Bayern, Württemberg, Hessen-Darmstadt und -Nassau zusammen,
um zunächst ihre persönlichen Ansichten über den Berliner Vertrags—
ige⸗ entwurf auszutauschen. Demzufolge wurden keine Beschlüsse gefaßt,
RD es wurde jedoch die übereinstimmende Ansicht der Bevollmächtigten
als über die Rechtsfrage, die sich wesentlich der österreichischen Auf—
aft⸗ fassung näherte, in einem Protokoll niedergelegt.
dere Inzwischen hatte sich Oesterreich wohl durch den Mißerfolg
ster⸗ seiner in Berlin eingelegten Verwahrung überzeugt, daß es mit
men Protesten allein nichts erreichen würde. Nachdem durch eine Inter—
vird pellation im Hause der Abgeordneten festgestellt war, daß dessen
zoll— Mehrheit in der vorliegenden Frage zur Regierung stehe, entschloß
vird sie sich zu einem ernsteren Schritte. Am 10 Juli 1862 lrat sie