Full text: Erster Band (1. Band)

Einleitung: Volitik und Zoll- u. Hande sgesetzgebung. 85 
r⸗ sich mit Grund nicht behaupten lassen. Was in Beziehung auf 
ud eine solche Einigung überhaupt als möglich angesehen werden kann, 
n⸗ darin ist durch die Verträge mit Frankreich nichts geändert. 
x⸗ „Ich muß jede Annahme, als hätten wir aus politischen Mo— 
ift tiven mehr gegeben als empfangen, ablehnen. Ich darf mich hier 
»et enthalten, auf eine Rechtfertigung der einzelnen Vertragsbestimmungen 
es einzugehen; dies haben wir unseren Vereinsgenossen gegenüber nach 
jel Pflicht und Gewissen gethan. Nur soviel will ich im allgemeinen 
em an dieser Stelle erwähnen, daß die Bemerkungen, welche die Denk— 
re schrift in Bezug auf den Inhalt der Verträge selbst macht, nichts 
et, Neues für uns gebracht haben und daß wir es mit Freuden be— 
er⸗ grüßen werden, wenn es der k. k.österreichischen Regierung bei 
ich späteren Verhandlungen mit Frankreich gelingt, bessere Konzessionen 
er⸗ zu erhalten; die Theilnahme daran ist uns durch unsere Verträge 
der im voraus gesichert.“ 
ind Die aus diesen Schriftstücken hervorgehende gänzlich ver— 
ine schiedene Auffassung der beiden Regierungen läßt sich zum Theil 
em aus der zweifelhaften Fassung des Vertrages vom 19. Februar 1853 
ten erklären, deren Grund wohl in der vorhergegangenen Krisis und 
in deren ungenügender Lösung zu erblicken ist. Es ist jedoch kaum 
nk⸗ zu bestreiten, daß sich Preußen in seinen Ausführungen mehr als 
tte, Oesterreich von der am nächsten liegenden Deutung der Vertrags— 
an bestimmungen entfernt hat. Auch konnte Preußen wohl kaum er— 
im. warten, daß seine Versicherungen, politische Zwecke und Ziele 
heit mit seinem Vorgehen nicht zu verbinden, eine überzeugende Wirkung 
IV haben würden. 
ing Am 18. Juni 1862 traten in München Bevollmächtigte von 
en. Bayern, Württemberg, Hessen-Darmstadt und -Nassau zusammen, 
um zunächst ihre persönlichen Ansichten über den Berliner Vertrags— 
ige⸗ entwurf auszutauschen. Demzufolge wurden keine Beschlüsse gefaßt, 
RD es wurde jedoch die übereinstimmende Ansicht der Bevollmächtigten 
als über die Rechtsfrage, die sich wesentlich der österreichischen Auf— 
aft⸗ fassung näherte, in einem Protokoll niedergelegt. 
dere Inzwischen hatte sich Oesterreich wohl durch den Mißerfolg 
ster⸗ seiner in Berlin eingelegten Verwahrung überzeugt, daß es mit 
men Protesten allein nichts erreichen würde. Nachdem durch eine Inter— 
vird pellation im Hause der Abgeordneten festgestellt war, daß dessen 
zoll— Mehrheit in der vorliegenden Frage zur Regierung stehe, entschloß 
vird sie sich zu einem ernsteren Schritte. Am 10 Juli 1862 lrat sie
	        
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