Einleitung: Politik und Zoll- u. Hande sgesetzgebung. 91
fß⸗ „Die Fortsetzung des Vereins unter Aufrechthaltung des mit
t. Frankreich geschlossenen Vertrages und die Regelung der Verhältnisse
des in seinem Fortbestande gesicherten Zollvereins zu dem öster—
ag reichischen Kaiserstaate ist und bleibt das Ziel der preußischen
er Regierung. Zu diesem Ende will das preußische Ministerium nach dem
ig Schlusse der gegenwärtigen Konferenz eine besondere Konferenz
ch nach Berlin berufen und sich auf Verhandlungen mit Oesterreich
g⸗ erst dann einlassen, wenn die Fortsetzung des Vereins auf dieser
er Basis als gesichert erscheint.“
x⸗ Am 17. Juli wurden die Verhandlungen über die österreichische
ls Frage wie die Generalkonferenz überhaupt geschlossen, ohne daß
nit eine Annäherung oder Verständigung stattgefunden hätte. Bayern
sen versuchte nunmehr die ihm nahestehenden Staaten zu einem Ueber—
ll⸗ einkommen auf folgender Grundlage zu bewegen:
die 1. Die kontrahirenden Regierungen erklären sich bereit, den
ten bestehenden Zollverein auf Grundlage des Vertrages vom 4. April
auf 1853 fortzusetzen und hierüber Verhandlungen zu eröffnen.
2. Im Fall nicht alle den gegenwärtigen Zollverein bildenden
ht Staaten geneigt sein sollten, einer Fortsetzung des Vereins auf der
mit angegebenen Grundlage beizutreten, werden die kontrahirenden
er⸗ Staaten wenigstens ihrerseits die Kontinuität des Vereins wahren
den und zu diesem Ende einen Erneuerungsvertrag schließen, den vor—
ing läufig nicht beitretenden Staaten aber den Beitritt vorbehalten.
em 3. Die kontrahirenden Staaten erklären sich bereit, den Vertrag
ns⸗ vom 19. Februar 1853 mit Oesterreich fortzusetzen und zu er—
der weitern.
ing 4. Sie sind ferner bereit, eine angemessene Reform des Vereins—
tarifs vorzunehmen.
eich Außer Württemberg zögerten alle Staaten, sich auf diese
gen Bedingungen zu binden. Während die Verhandlungen hier—
den über noch schwebten, lud Preußen am 6. August 1863 die
iger sämmtlichen Vereinsregierungen zu einer Konferenz nach Berlin
sche auf Anfang des Oktober ein, um die Erneuerung der Zoll—
rag vereinsverträge vorzunehmen. Die Einladung wurde von allen
zen, Zollvereinsstaaten angenommen. Vor dieser Konferenz fanden sich
ung noch einmal die Bevollmächtigten von Württemberg, den beiden
hen Hessen, Hannover, Nassau und Frankfurt in München ein, um sich
der über eine gemeinschaftliche Haltung zu verständigen. Diese Ver—
handlungen ließen jedoch keinen Zweifel darüber, daß außer Bayern