Full text: Erster Band (1. Band)

Einleitung: Politik und Zoll- u. Hande sgesetzgebung. 91 
fß⸗ „Die Fortsetzung des Vereins unter Aufrechthaltung des mit 
t. Frankreich geschlossenen Vertrages und die Regelung der Verhältnisse 
des in seinem Fortbestande gesicherten Zollvereins zu dem öster— 
ag reichischen Kaiserstaate ist und bleibt das Ziel der preußischen 
er Regierung. Zu diesem Ende will das preußische Ministerium nach dem 
ig Schlusse der gegenwärtigen Konferenz eine besondere Konferenz 
ch nach Berlin berufen und sich auf Verhandlungen mit Oesterreich 
g⸗ erst dann einlassen, wenn die Fortsetzung des Vereins auf dieser 
er Basis als gesichert erscheint.“ 
x⸗ Am 17. Juli wurden die Verhandlungen über die österreichische 
ls Frage wie die Generalkonferenz überhaupt geschlossen, ohne daß 
nit eine Annäherung oder Verständigung stattgefunden hätte. Bayern 
sen versuchte nunmehr die ihm nahestehenden Staaten zu einem Ueber— 
ll⸗ einkommen auf folgender Grundlage zu bewegen: 
die 1. Die kontrahirenden Regierungen erklären sich bereit, den 
ten bestehenden Zollverein auf Grundlage des Vertrages vom 4. April 
auf 1853 fortzusetzen und hierüber Verhandlungen zu eröffnen. 
2. Im Fall nicht alle den gegenwärtigen Zollverein bildenden 
ht Staaten geneigt sein sollten, einer Fortsetzung des Vereins auf der 
mit angegebenen Grundlage beizutreten, werden die kontrahirenden 
er⸗ Staaten wenigstens ihrerseits die Kontinuität des Vereins wahren 
den und zu diesem Ende einen Erneuerungsvertrag schließen, den vor— 
ing läufig nicht beitretenden Staaten aber den Beitritt vorbehalten. 
em 3. Die kontrahirenden Staaten erklären sich bereit, den Vertrag 
ns⸗ vom 19. Februar 1853 mit Oesterreich fortzusetzen und zu er— 
der weitern. 
ing 4. Sie sind ferner bereit, eine angemessene Reform des Vereins— 
tarifs vorzunehmen. 
eich Außer Württemberg zögerten alle Staaten, sich auf diese 
gen Bedingungen zu binden. Während die Verhandlungen hier— 
den über noch schwebten, lud Preußen am 6. August 1863 die 
iger sämmtlichen Vereinsregierungen zu einer Konferenz nach Berlin 
sche auf Anfang des Oktober ein, um die Erneuerung der Zoll— 
rag vereinsverträge vorzunehmen. Die Einladung wurde von allen 
zen, Zollvereinsstaaten angenommen. Vor dieser Konferenz fanden sich 
ung noch einmal die Bevollmächtigten von Württemberg, den beiden 
hen Hessen, Hannover, Nassau und Frankfurt in München ein, um sich 
der über eine gemeinschaftliche Haltung zu verständigen. Diese Ver— 
handlungen ließen jedoch keinen Zweifel darüber, daß außer Bayern
	        
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