Full text: Erster Band (1. Band)

94 Der Centralverband 1876 10901. 
Werthzölle und durch die Handhabung desselben die Einfuhr aus 
dem Deutschen Zollverein ungemein erschwere. Wenn auch Frankreich 
im Vergleich zu seinem bisherigen Tarif erhebliche Konzessionen ge— 
macht hatte, so war es doch Thatsache, daß die französische Industrie 
bezüglich ihrer Hauptartikel bei der Einfuhr in den Zollverein viel 
günstiger gestellt war als umgekehrt die deutsche Industrie bei 
ihrer Einfuhr nach Frankreich. Preußen erwiderte darauf, daß eine 
Gleichstellung der gegenseitigen Zollsätze nicht zu erreichen gewesen 
sei, und daß die Frankreich zugestandenen Zollermäßigungen zum 
großen Theile im eigenen Interesse des Zollvereins lägen, da seine 
Industrie in den betreffenden Artikeln keines Schutzes mehr bedürfe, 
ja sogar durch die Erleichterung des Verkehrs wesentlich gewinnen 
würde. 
Während so durch die Verhandlungen zwar die Erörterung 
der materiellen Fragen gefördert, die prinzipiellen Gegensätze aber 
in keiner Weise vermindert wurden, kündigte Preußen, seinen früheren 
mehrfachen Andeutungen und Mittheilungen entsprechend, unter 
dem 17. Dezember die Zollvereinsverträge. Dieser Schritt war 
für Preußen, wenn es den Vertrag mit Frankreich zur Geltung 
bringen wollte, unvermeidlich geworden. 
In Bezug auf einen inzwischen von Sachsen zur Förderung 
eines Ausgleiches gemachten Vorschlag war von dem Bevollmäch— 
tigten Bayerns bemerkt worden, daß man denjenigen Regierungen, 
die begründete Einreden gegen den preußischen Tarifentwurf erhoben 
hätten, nicht wohl zumuthen könne, dieselben und die darauf be— 
gründeten Modifikationsanträge für die Verhandlungen mit Oester— 
reich ohne weiteres geradezu fallen zu lassen, daß daher der sächsische 
Ergänzungsvorschlag, wenn er dieser Rücksicht entsprechen wolle, in 
korrekter Weise dahin zu lauten hätte: die Regierungen von 
Preußen, Bayern und Sachsen möchten beauftragt werden, die 
Verhandlungen mit Oesterreich auf Grund des Vertrages vom 
19. Februar 1853 und mit Berücksichtigung der österreichischen 
Vorschläge vom 10. Juli 1862 einerseits und des modifizirten 
preußischen Tarifentwurfes andererseits zu beginnen. 
Nach den Erklärungen der übrigen Kommissare zu dieser 
Frage stellte der preußische Bevollmächtigte die ganze Sachlage noch— 
mals umfassend dar. Daraus ging hervor, 
1. daß Preußen in Bezug auf den auf der Beilage B zum 
Vertrage mit Frankreich beruhenden Tarifentwurf keinerlei Zu—
	        
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