Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 101
Der liche Eintritt Oesterreichs in den Zollverein abgeschnitten
der worden. Nachdem Oesterreich selbst seinen Widerstand fallen ge—
der lassen und sich der neuen Sachlage gefügt hatte, erschien der in
rten Artikel 31 enthaltene Grundsatz der Meistbegünstigung den Vereins—
den. staaten vollkommen unbedenklich.
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Der mit Oesterreich geschlossene Vertrag vom 11. April 1865
ma stimmte in der Anordnung und selbst in der Fassung seiner meisten
aher Artikel fast gänzlich mit dem Vertrage vom 19. Februar 1853
u überein. Er erhielt sogar in der Einleitung noch die Beziehung
Zoll— auf eine, als Recht der vertragschließenden Theile zu betrachtende,
hem allgemeine deutsche Zolleinigung und in dem Artikel 25 den Vor—
Au- behalt, daß über weitere gegenseitige Verkehrserleichterungen,
über möglichste Annäherung der beiderseitigen Zolltarife und über
men die Frage der allgemeinen deutschen Zolleinigung weitere Verhand—
53 lungen stattfinden sollten. Preußen hatte diese Bestimmungen
en gleichmüthig aus dem alten Vertrage übernehmen und unterschreiben
schen können, denn sie waren für die Zukunft inhaltlos geworden. An
kreich die Stelle der früheren gegenseitigen Bevorzugung durch Differential⸗
rung zölle war für Oesterreich die völlige Gleichstellung mit allen übrigen
n oth— Nationen getreten. Von besonderen Rechten waren nur die Bestim⸗
erfen mungen über den Veredelungsverkehr und die Zusammenlegung
ugten der Zollämter an den beiderseitigen Landesgrenzen geblieben.
nur Oesterreich war durch diesen Vertrag in dasselbe Verhältniß ein—
getreten, in dem sich alle diejenigen anderen Staaten zum Zoll—
mon verein befanden, die nach Maßgabe des Prinzips der Meist—
isen begünstigung Handelsverträge mit dem Zollverein abgeschlossen
elen hatten oder fernerhin abschließen würden.
In dem Streben, bei der Gestaltung der handelspolitischen
ach— Verhältnisse in Deutschland nicht nur neben Preußen mitbestim⸗
n mend zu wirken, sondern den Rivalen auf diesem Gebiete aus
seiner maßgebenden Stellung zu drängen, hatte Oesterreich unge⸗
scnen heuere Opfer gebracht. Um R Gemeinschaft mit dem Zollverein
wva zu erhalten und deren weitere Entwickelung zu ermöglichen, hatte
chen der Kaiserstaat seinen Zolltarif weit unter die für seine im großen
und ganzen wenig entwickelte Industrie zulässige Grenze herab—
m gesetzt und damit seinem wirthschaftlichen Leben unerhörten Schaden
4 31 zugefügt. Schließlich war er mit Rücksicht auf seine politischen
a Ziele sogar bereit gewesen, den Tarif des Zollvereins gänzlich