Full text: Erster Band (1. Band)

118 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
lage beim Bundesrath bereits eingebracht sei, wurde der Antrag 
von Behr von der Tagesordnung abgesetzt. Die Gesetzesvorlage selbst 
wurde unter dem 16. Juni 1873 im Reichstage eingebracht.“) Es 
sollten danach vom 1. Oktober 1873 die Zölle auf Roheisen, auf Eisen 
und Stahl, Eisen- und Stahlfabrikate, auf Maschinen, Lokomotiven 
und Fahrzeuge aufgehoben werden. Fortbestehen sollte der Zoll nur 
für Weißblech und grobe Eisen- und Stahlwaaren. Für diese Fabrikate 
wurde er jedoch auf 25 Silbergroschen für den Centner ermäßigt 
Vom Zoll befreit sollten ferner werden Pomeranzen und 
Kraftmehl, Puder und Stärke, und endlich sollte der Ausfuhrzoll 
auf Lumpen aufgehoben werden. Ermäßigt wurden dagegen die 
Zölle auf Fischernetze aus Baumwollengarn und auf Hüte aus 
Stroh, Rohr, Bast u. s. w. Die Aufhebung der Eisenzölle war 
demgemäß der Hauptzweck der Vorlage. 
Die bei der Regierung herrschende Ansicht wurde am besten 
durch den folgenden Satz aus der Begründung gekennzeichnet: „Die 
inländische Eisenindustrie, insbesondere die Roheisenproduktion, ist 
nicht imstande, der außerordentlich gesteigerten Nachfrage ohne 
Zufluß vom Auslande zu genügen, die möglichste Erleichterung der 
Einfuhr vom Auslande liegt somit im allgemeinen Interesse.“ 
Im Laufe der umfangreichen Verhandlungen über diese Vor— 
lage erwies sich die Mehrheit des Reichstages jedoch weniger radikal 
als die Regierung mit ihrem freihändlerischen Anhange. Das Gesetz 
brachte folgende Aenderungen: 
Vom 1. Oktober 1873 wurden vom Eingangszoll befreit: 
1. Roheisen aller Art und altes Brucheisen. 
2. Rohstahl, seewärts von der russischen Grenze bis zur 
Weichselmündung einschließlich, auf Erlaubnißscheine für Stahl— 
fabrikate eingehend. 
3. Seeschiffe, einschließlich der dazu gehörigen gewöhnlichen 
Schiffsutensilien ꝛc. 
4. Dampfmaschinen und Dampfkessel zur Verwendung beim 
Bau von Seeschiffen. 
Die Zölle auf Luppeneisen, auf geschmiedetes und gewalztes Eisen 
in Stäben ꝛc., fagonnirtes Eisen in Stäben ꝛc, gefirnißtes Eisenblech ꝛc., 
ganz grobe Gußwaaren ꝛc. wurden von 171/,, 25 Silbergroschen, 
Thaler und 5 Silbergroschen bezw. 12 Silbergroschen auf 10 Silber— 
Anlage zu den Verhandlungen des Reichstages, 4 Sess. 1878. S. 972.
	        
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