122 — H. M. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
der bedeutendsten Industriellen der Schwesterprovinzen Rheinland und
Westfalen.“)
Außer einer Reihe zur Sache gehörender Beschlüsse beantragte
der damalige Kommerzienrath Meckel aus Elberfeld, eine Kommission
zu wählen, bestehend aus den Herren: Bertelsmann-Bielefeld,
Dr. Erras-Bielefeld, E. Bergenthal-Wahrstein, Kommerzienrath
Meckel-Elberfeld, Geheimrath Druckenmüller-Düsseldorf, Wm.
T. Mulvany-Düsseldorf und Dr. Natorp-Essen und diese zu
beauftragen, so bald als möglich eine zweite Versammlung aller
Interessenten, Kohlen- und Eisenproduzenten, sonstiger Industrieller und
Vertreter der Verkehrsanstalten nach Düsseldorf zu berufen. Die Ver—
sammlung schloß sich bei Annahme des Antrages der Begründung des
Antragstellers an, der angeführt hatte, daß nur durch gemeinsames
Reden und Handeln aller betheiligten Faktoren die angeregten sowie
manche anderen Uebelstände, welche die Industrie belasteten, beseitigt
werden könnten; man müsse daher die Ziele weiter stecken.
Die gewählte Kommission trat am 8. März in Dortmund
zur Berathung zusammen, setzte den Termin der einzuberufenden
Versammlung auf den 30. März fest und stellte als letzten Punkt
der Tagesordnung für den zweiten Kohlentag die Frage auf:
„Soll ein dauernder Verein zum Zwecke der Beseitigung der in
den ersten Punkten der Tagesordnung erwähnten Uebelstände und
zur Förderung aller gemeinsamen Interessen der rheinisch⸗westfälischen
Industrie, Zechen und Transportanstalten gegründet werden?“
Die Versammlung am 30. März war von den verschiedenen
Interessenten zahlreich besucht, so daß in ihr alle Richtungen der
Industrie vertreten waren. Zu dem Hauptgegenstande der Tages—
ordnung wurde beschlossen: „Die Versammlung rheinisch-⸗westfälischer
Industrieller beschließt die Gründung eines Vereins zur Hebung des
gesammten Verkehrs in Rheinland und Westfalen; sie ladet alle
Industrielle und Interessenten beider Provinzen ein, in ihren resp.
Bezirken Zweigvereine zu diesem Zwecke zu gründen, deren Delegirte
das permanente Organ bilden, und beauftragt eine Kommission von
12 Mitgliedern, der das Recht der Cooptation zusteht, mit der
Ausführung dieses Beschlusses“
Das aus hervorragenden Industriellen und Vertretern der
damaligen Privatbahnen bestehende und mit dem Rechte der Zuwahl
) „Kohlentag zu Düsseldorf“, Friedrich Diez-Düsseldors.