148 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Sie hatten folgenden Wortlaut:
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Zweck des Verbandes ist die Wahrung der industriellen und
wirthschaftlichen Interessen des Landes und die Beförderung der
nationalen Arbeit.
Der Centralverband sucht diesen Zweck durch alle ihm
geeignet erscheinenden Mittel zu erreichen, vorzüglich dadurch, daß
er die vereinzelt bestehenden industriellen Vereinigungen unter sich
in Verbindung bringt und denselben als ein durch seine Organisation
kräftiges Centralorgan zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen
dient.
Zur Erreichung dieser Zwecke wird der Centralverband seine
Aufgabe auch vorzüglich darin sehen, den Wünschen und Anträgen
seiner Mitglieder in Bezug
1. auf die wirthschaftliche Gesetzgebung des Reiches, beziehungs—
weise der Einzelstaaten;
2. auf den Abschluß günstiger Handels— und Schiffahrts—
verträge;
3. auf die Vervollständigung der Kommunikationsmittel,
insonderheit der Kanalbauten, auf die Besserung des Betriebes auf
denselben und die Vereinfachung und günstigere Gestaltung der
Tarife;
4. auf Regelung der Arbeiterverhältnisse;
5. auf das Erschließen neuer Bezugsquellen und Absatzwege;
6. auf die Unterstützung und Einführung für gut erkannter
neuer Erfindungen;
7. auf die Aufklärung der öffentlichen Meinung über die
gemeinsamen Interessen der Produzenten und Konsumenten;
8. auf die Gründung solcher Einrichtungen, welche geeignet
erscheinen, die materielle Lage der gesammten deutschen Industrie
zu verbessern,
nach Kräften gerecht zu werden.
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Der Centralverband umfaßt Vereine wirthschaftlichen, technischen
und kaufmännischen Zweckes, Handels- und Gewerbekammern und
ähnliche Verbindungen.
Einzelne Personen (Industrielle und Freunde der Industrie),
die dem Centralverbande beitreten, aber keinem Vereine angehören,
werden zu einer „allgemeinen Gruppe“ vereinigt.