Full text: Erster Band (1. Band)

Erster Abschnitt: Chronik des Centralverbandes. 149 
83 
Der Eintritt der Vereine ꝛc. in den Centralverband erfolgt 
auf schriftliche Anmeldung unter Angabe des Zweckes, des Sitzes, 
des Namens des Vereins und der Zahl der Mitglieder unter Bei— 
fügung der Statuten. Bei Anmeldung der einzelnen Mitglieder 
ist die Angabe des Namens, der Firma, des Wohnsitzes, des 
Umfangs und der Art der Fabrik resp. des Geschäftes erforderlich. 
Die Aufnahme ist erfolgt, wenn dem Anmeldenden Mitglieds— 
karte und Statut per Post oder durch Boten zugesendet worden ist. 
Der Beitritt resp. die Aufnahme verpflichtet mindestens zur Zahlung 
eines vollen Jahresbeitrages. 
4. 
Der Austritt aus dem Centralverbande muß schriftlich vor 
dem 1. Juli des Jahres dem Geschäftsführer der Centralverbandes 
angezeigt werden. — Geschieht dies nicht, so ist der Austritt für 
das mit dem 1. Januar beginnende neue Jahr nicht erfolgt, und 
das betreffende Mitglied hat für dasselbe die Verpflichtung, welche 
es bei Eintritt in den Verband übernommen, zu erfüllen. 
Die Vereine, Verbindungen ꝛc., welche dem Centralverbande 
beitreten, sind in ihrer Organisation, Wahl ihres Vorstandes und 
Entwerfung ihrer Statuten nicht beschränkt, — nur dürfen die 
Statuten nichts enthalten, was den Zwecken des Centralverbandes 
zuwiderläuft. 
86. 
Der Centralverband hat sein Domizil in Berlin. 
8 
Die Organe des Centralverbandes sind das Direktorium, 
der Ausschuß und die Plenarversammlung der Delegirten. 
88 
e Das Direktorium, welches seinen Sitz in Berlin hat, besteht 
aus einem Präsidenten und drei Stellvertretern desselben und wird 
auf je drei Jahre durch die Plenarversammlung der Delegirten mit 
absoluter Maiorität gewählt. 
m 
id Das Direktorium hat den Centralverband nach außen zu 
vertreten und die nöthigen Maßregeln anzuordnen: 
) 1. um die Zwecke des Centralverbandes zu fördern; 
il 2. die Ausschußsitzungen und Plenarversammlungen der 
Delegirten zu berufen und zu leiten;
	        
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