Full text: Erster Band (1. Band)

Erster Abschnitt: Chronik des Centralverbandes. 201 
Haarmann-Osnabrück; Fabrikbesitzer Salzmann-Colmar i. E.; 
Fabrikbesitzer Künsemüller-Bramsche; Fabrikbesitzer Fr. Klauser— 
M.«Gladbach; Kommerzienrath E. Langen-Köln a. Rh.; Fabrik— 
besitzer Ed. Görtz-M.⸗Gladbach; Direktor Meier-Zawadzki 
O.⸗Schl.); Kommerzienrath E. Waldhausen-Essen; Oberingenieur 
Minssen⸗Essen a. d. R. Direktor Ottermann-Dortmund; 
Direktor Groß-Waldkirch i. Baden; Generaldirektor Hasenclever— 
Aachen; Generalsekretäfr Dittmar-⸗Mainz; Fabrikbesitzer R. 
Vopelius-Sulzbach. 
Aus der Sitzung des Ausschusses vom 7. Mai 1883 zu Berlin 
ist zu erwähnen, daß Generalsekretär Bueck, aus Anlaß der 
von den Bundesregierungen beabsichtigten Regulirung der Zucker— 
steuer, die Anbahnung von Beziehungen zu den Zuckerindustriellen 
anregte. Der Vorsitzende Kommerzienrath Haßler erklärte 
darauf, daß das Direktorium in Ueberlegung ziehen werde, in 
wie weit es wünschenswerth erscheine, dieser Anregung gemäß zu 
verfahren.) 
Die bei dem Erlaß des Krankenkassengesetzes gewonnenen 
Eindrücke hatten die, bereits bei anderen Gelegenheiten gemachte 
Erfahrung in besonders auffallender Weise bestätigt, daß die gesetz— 
gebenden Körperschaften nur äußerst wenig geneigt waren, die Rath— 
schlage und Wünsche des Centralverbandes zu beachten. Dies 
mußte um so mehr befremden, da sich im Verbande zahlreiche 
Mitglieder befanden, die in langjähriger, praktischer Beschäftigung 
mit dem Krankenkassenwesen reiche Erfahrungen auf diesem Gebiete 
gesammelt hatten und demgemäß diese Materie vollkommen 
beherrschten. Daß bei der Berathung des Krankenkassengesetzes in 
wesentlichen Beziehungen die bessere Kenntniß der thatsächlichen 
Verhältnisse und die richtigere Voraussicht hinsichtlich der Folgen 
unzweckmäßiger Bestimmungen beim Centralverbande gewesen war, 
bewies die neun Jahre später nothwendig gewordene Revision 
dieses Gesetzeßsß. Die vorgenommenen Aenderungen entsprachen 
vielfach den bei der ersten gesetzgeberischen Behandlung dieser 
Materie vom Centralverbande gestellten, von den gesetzgebenden 
Körperschaften aber nicht beachteten Anträgen. Aus dieser Miß— 
) Verhandlungen ꝛc. Nr. 21, S. 65.
	        
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