Erster Abschnitt: Chronik des Centralverbandes. 201
Haarmann-Osnabrück; Fabrikbesitzer Salzmann-Colmar i. E.;
Fabrikbesitzer Künsemüller-Bramsche; Fabrikbesitzer Fr. Klauser—
M.«Gladbach; Kommerzienrath E. Langen-Köln a. Rh.; Fabrik—
besitzer Ed. Görtz-M.⸗Gladbach; Direktor Meier-Zawadzki
O.⸗Schl.); Kommerzienrath E. Waldhausen-Essen; Oberingenieur
Minssen⸗Essen a. d. R. Direktor Ottermann-Dortmund;
Direktor Groß-Waldkirch i. Baden; Generaldirektor Hasenclever—
Aachen; Generalsekretäfr Dittmar-⸗Mainz; Fabrikbesitzer R.
Vopelius-Sulzbach.
Aus der Sitzung des Ausschusses vom 7. Mai 1883 zu Berlin
ist zu erwähnen, daß Generalsekretär Bueck, aus Anlaß der
von den Bundesregierungen beabsichtigten Regulirung der Zucker—
steuer, die Anbahnung von Beziehungen zu den Zuckerindustriellen
anregte. Der Vorsitzende Kommerzienrath Haßler erklärte
darauf, daß das Direktorium in Ueberlegung ziehen werde, in
wie weit es wünschenswerth erscheine, dieser Anregung gemäß zu
verfahren.)
Die bei dem Erlaß des Krankenkassengesetzes gewonnenen
Eindrücke hatten die, bereits bei anderen Gelegenheiten gemachte
Erfahrung in besonders auffallender Weise bestätigt, daß die gesetz—
gebenden Körperschaften nur äußerst wenig geneigt waren, die Rath—
schlage und Wünsche des Centralverbandes zu beachten. Dies
mußte um so mehr befremden, da sich im Verbande zahlreiche
Mitglieder befanden, die in langjähriger, praktischer Beschäftigung
mit dem Krankenkassenwesen reiche Erfahrungen auf diesem Gebiete
gesammelt hatten und demgemäß diese Materie vollkommen
beherrschten. Daß bei der Berathung des Krankenkassengesetzes in
wesentlichen Beziehungen die bessere Kenntniß der thatsächlichen
Verhältnisse und die richtigere Voraussicht hinsichtlich der Folgen
unzweckmäßiger Bestimmungen beim Centralverbande gewesen war,
bewies die neun Jahre später nothwendig gewordene Revision
dieses Gesetzeßsß. Die vorgenommenen Aenderungen entsprachen
vielfach den bei der ersten gesetzgeberischen Behandlung dieser
Materie vom Centralverbande gestellten, von den gesetzgebenden
Körperschaften aber nicht beachteten Anträgen. Aus dieser Miß—
) Verhandlungen ꝛc. Nr. 21, S. 65.