Full text: Erster Band (1. Band)

232 H. MBueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Hand gedeckt wurde. Das zweite Geschäftsjahr erforderte einen 
Prämienzuschuß von 100 pCt, worauf die Gesellschaft liquidirte. 
In Bezug auf die Beschwerde des Dr. Holtz, daß im Central— 
verbande nur die Interessen der Eisen- und der Textilindustrie 
berücksichtigt würden, erklärten anwesende Vertreter der sogenannten 
kleineren, richtiger gesagt, anderen Industrien, daß sich das 
Direktorium ihrer Interessen stets in gewissenhafter Weise energisch 
angenommen habe. 
Abgesehen von dem Vertreter des mit dem Verein der 
chemischen Industrie eng verbundenen Vereins der Sodafabrikanten, 
stand Dr. Holtz in der Versammlung allein. Diese lehnte seinen Antrag 
ab, beantwortete dessen Angriffe aber auf Antrag des Geh. Kommer— 
zienrath Baare mit einem Vertrauensvotum für das Direktorium. 
Nach diesen Vorgängen trennte sich der Verein der chemi— 
schen Industriellen vom Centralverbande, nicht die chemische 
Industrie an sich; denn die größten und hervorragendsten Werke 
dieser hochbedeutungsvollen Industrie blieben bis zum Jahre 1902 
Mitglieder des Centralverbandes. 
Im Centralverbande wurde diese Spaltung im Hinblick auf 
die mannigfach bedrohten Interessen der Industrie und deren 
thunlichst wirkungsvolle Vertretung ernstlich beklagt. Noch kurz 
vor seinem leider zu frühzeitig erfolgten Tode leitete der Vorsitzende 
Geh. Kommerzienrath Schwartzkopff Vermittelungsversuche ein, 
die von seinem Nachfolger und den übrigen Mitgliedern des 
Direktoriums wohlmeinend fortgesetzt wurden. Sie scheiterten jedoch 
an dem Widerstand einzelner Personen, deren Abneigung gegen den 
Centralverband sich in immer neuen Angriffen auf ihn bethätigte, 
über deren Ursprung, wenn sie auch meistens versteckt erfolgten, der 
Kundige nicht in Zweifel sein konnte. 
Der von dem Direktorium in Verbindung mit der Kommission 
vorgelegte und vom Ausschuß bereits genehmigte Entwurf für die 
Abänderung der Statuten wurde von der Versammlung durch 
Zuruf angenommen; sie erhielten folgende Fassung?): 
9 
Zweck des Verbandes ist die Wahrung der industriellen und 
wirthschaftlichen Interessen des Landes und Beförderung der 
nationalen Arbeit. 
) Verhandlungen ꝛc. Heft 46, S. 38 42.
	        
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