Full text: Erster Band (1. Band)

Erster Abschnitt: Chronik des Centralverbandes. 233 
Der Centralverband sucht diesen Zweck durch alle ihm geeignet 
erscheinenden Mittel zu erreichen, vorzüglich dadurch, daß er die 
vereinzelt bestehenden industriellen Vereinigungen unter sich in 
Verbindung bringt und denselben als ein durch seine Organisation 
kräftiges Centralorgan zur Vertretung ihrer gemeinsamen Inter— 
essen dient. 
Zur Erreichung dieser Zwecke wird der Centralverband seine 
Aufgabe auch vorzüglich darin sehen, den Wünschen und Anträgen 
seiner Mitglieder in Bezug 
1. auf die wirthschaftliche Gesetzgebung des Reiches be— 
ziehungsweise der Einzelstaaten; 
2. auf den Abschluß günstiger Handels- und Schiffahrts— 
Verträge; 
3. auf die Vervollständigung der Kommunikationsmittel, in— 
sonderheit der Kanalbauten, auf die Besserung des Betriebes 
auf denselben und die Vereinfachung und günstigere Gestaltung 
der Tarife; 
4. auf Regelung der Abeiterverhältnisse; 
5. auf Erschließen neuer Bezugsquellen und Absatzwege; 
6. auf die Unterstützung und Einführung für gut erkannter neuer 
Erfindungen; 
7. auf die Aufklärung der öffentlichen Meinung über die 
gemeinsamen Interessen der Produzenten und Konsumenten; 
8. auf die Gründung solcher Einrichtungen, welche geeignet 
erscheinen, die materielle Lage der gesammten deutschen Industrie 
zu verbessern 
nach Kräften gerecht zu werden. 
82 
Dem Centralverband können als Mitglieder beitreten, Vereine, 
welche wirthschaftliche, technische und kaufmännische Zwecke verfolgen, 
Handels- und Gewerbekammern und ähnliche Verbindungen, Er— 
werbsgesellschaften, Firmen und einzelne Personen (Industrielle und 
Freunde der Industrie). 
13 — 
Der Eintritt der Vereine ꝛc. in den Centralverband erfolgt 
auf schriftliche Anmeldung unter Angabe des Zweckes, des Sitzes, 
des Namens des Vereins und der Zahl der Mitglieder unter 
Beifügung der Statuten. Bei Anmeldung der einzelnen Mitglieder
	        
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