Erster Abschnitt: Chronik des Centralverbandes. 233
Der Centralverband sucht diesen Zweck durch alle ihm geeignet
erscheinenden Mittel zu erreichen, vorzüglich dadurch, daß er die
vereinzelt bestehenden industriellen Vereinigungen unter sich in
Verbindung bringt und denselben als ein durch seine Organisation
kräftiges Centralorgan zur Vertretung ihrer gemeinsamen Inter—
essen dient.
Zur Erreichung dieser Zwecke wird der Centralverband seine
Aufgabe auch vorzüglich darin sehen, den Wünschen und Anträgen
seiner Mitglieder in Bezug
1. auf die wirthschaftliche Gesetzgebung des Reiches be—
ziehungsweise der Einzelstaaten;
2. auf den Abschluß günstiger Handels- und Schiffahrts—
Verträge;
3. auf die Vervollständigung der Kommunikationsmittel, in—
sonderheit der Kanalbauten, auf die Besserung des Betriebes
auf denselben und die Vereinfachung und günstigere Gestaltung
der Tarife;
4. auf Regelung der Abeiterverhältnisse;
5. auf Erschließen neuer Bezugsquellen und Absatzwege;
6. auf die Unterstützung und Einführung für gut erkannter neuer
Erfindungen;
7. auf die Aufklärung der öffentlichen Meinung über die
gemeinsamen Interessen der Produzenten und Konsumenten;
8. auf die Gründung solcher Einrichtungen, welche geeignet
erscheinen, die materielle Lage der gesammten deutschen Industrie
zu verbessern
nach Kräften gerecht zu werden.
82
Dem Centralverband können als Mitglieder beitreten, Vereine,
welche wirthschaftliche, technische und kaufmännische Zwecke verfolgen,
Handels- und Gewerbekammern und ähnliche Verbindungen, Er—
werbsgesellschaften, Firmen und einzelne Personen (Industrielle und
Freunde der Industrie).
13 —
Der Eintritt der Vereine ꝛc. in den Centralverband erfolgt
auf schriftliche Anmeldung unter Angabe des Zweckes, des Sitzes,
des Namens des Vereins und der Zahl der Mitglieder unter
Beifügung der Statuten. Bei Anmeldung der einzelnen Mitglieder