Full text: Erster Band (1. Band)

234 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
ist die Angabe des Namens, der Firma, des Wohnsitzes, des Um— 
fanges und der Art der Fabrik resp. des Geschäftes erforderlich. 
Die Aufnahme ist erfolgt, wenn dem Anmeldenden Mitglieds— 
karte und Statut per Post oder durch Boten zugesendet worden ist. 
Der Beitritt resp. die Aufnahme verpflichtet mindestens zur Zahlung 
eines vollen Jahresbeitrages. 
84. 
Der Austritt aus dem Centralverband muß schriftlich vor 
dem 1. Juli des Jahres dem Geschäftsführer des Centralverbandes 
angezeigt werden. Geschieht dies nicht, so ist der Austritt für das 
mit dem 1. Januar beginnende neue Jahr nicht erfolgt und das 
betreffende Mitglied hat für dasselbe die Verpflichtung, welche es 
bei Eintritt in den Verband übernommen, zu erfüllen. 
85. 
Die Vereine, Verbindungen ꝛc., welche dem Centralverbande 
beitreten, sind in ihrer Organisation, Wahl ihres Vorstandes und 
Entwerfung ihrer Statuten nicht beschränkt, — nur dürfen die 
Statuten nichts enthalten, was den Zwecken des Centralverbandes 
zuwiderläuft. 
86. 
Der Centralverband hat sein Domizil in Berlin. 
Die Organe des Centralverbandes sind das Direktorium, der 
Ausschuß und die Plenarversammlung der Delegirten. 
5 
Das Direktorium hat seinen Sitz in Berlin; in dasselbe 
werden von der Plenarversammlung der Delegirten mit absoluter 
Majorität auf drei Jahre bis zu fünf Mitgliedern gewählt, welche 
aus ihrer Mitte den Vorsitzenden des Direktoriums und dessen 
Stellvertreter wählen. 
9 
Das Direktorium hat den Centralverband nach Außen zu 
vertreten und die nöthigen Maßregeln anzuordnen: 
1. um die Zwecke des Centralverbandes zu fördern; 
2. die Ausschußsitzungen und Plenarversammlungen der 
Delegirten zu berufen und zu leiten; 
3. dem Ausschusse die Anträge der einzelnen Vereine resp. 
Einzelmitglieder, welche auf Förderung der Centralverbandszwecke
	        
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