Erster Abschnitt: Chronik des Centralverbandes. 239
hinzielen, zu unterbreiten. In dringenden Fällen kann das
Direktorium über schriftlich vorgelegte Anträge schriftliche Abstimmung
vom Ausschuß einholen, außerdem bleibt es dem Direktorium über—
lassen, sofern es dies für nothwendig erachtet, eine General—
versammlung aller direkten und indirekten Mitglieder des Central—
verbandes zu berufen;
4. einen jährlichen Etat zu entwerfen und dem Ausschusse
vorzulegen und über die Verwendung der Geldmittel des Verbandes
nach Maßgabe des Etats Bestimmungen zu treffen.
510.
Der Ausschuß besteht aus 30 Mitgliedern, welche nebst einem
Ersatzmann für jedes der Mitglieder von der Plenarversammlung
der Delegirten mit relativer Majorität auf 3 Jahre gewählt werden;
derselbe kann sich durch einstimmige Kooptation hervorragende
Kapazitäten der Volkswirthschaft und Technik beigesellen, welche
Sitz und Stimme bei den Versammlungen haben.
Der Ausschuß wird je nach Bedarf vom Direktorium zu
Sitzungen einberufen, außerdem muß die Einberufung erfolgen,
wenn dieselbe von 6 Mitgliedern beantragt wird. Der Vorsitzende
erläßt, dringende Fälle ausgenommen, hierzu 14 Tage vorher die
Einladungen unter Angabe des Zweckes und des Ortes der Sitzung.
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Die Plenarversammlung der Delegirten ist durch das Direk—
torium in Uebereinstimmung mit dem Ausschusse mindestens einmal
jährlich einzuberufen. Die Einladung muß außer in den dringendsten
Fällen 3 Wochen vor Abhaltung der Versammlung unter Angabe
der Tagesordnung erfolgen. Auf Antrag von einem Zehntel
sämmtlicher Delegirten, mindestens aber von 5 Vereinen, ist eine
außerordentliche Plenarversammlung anzuberaumen.
Zur Theilnahme an den Plenarversammlungen der Delegirten
sind sämmtliche direkten und indirekten Mitglieder berechtigt. Das
Stimmrecht wird den Bestimmungen der 88 14 und 18 gemäß
geübt. Nicht stimmberechtigte Mitglieder haben das Recht, sich an
den Verhandlungen zu betheiligen und Anträge zu stellen.
813
Beschlüsse werden in den Sitzungen des Ausschusses und in den
Plenarversammlungen der Delegirten mit einfacher Stimmenmehrheit