Full text: Erster Band (1. Band)

Erster Abschnitt: Chronik des Centralverbandes. 239 
hinzielen, zu unterbreiten. In dringenden Fällen kann das 
Direktorium über schriftlich vorgelegte Anträge schriftliche Abstimmung 
vom Ausschuß einholen, außerdem bleibt es dem Direktorium über— 
lassen, sofern es dies für nothwendig erachtet, eine General— 
versammlung aller direkten und indirekten Mitglieder des Central— 
verbandes zu berufen; 
4. einen jährlichen Etat zu entwerfen und dem Ausschusse 
vorzulegen und über die Verwendung der Geldmittel des Verbandes 
nach Maßgabe des Etats Bestimmungen zu treffen. 
510. 
Der Ausschuß besteht aus 30 Mitgliedern, welche nebst einem 
Ersatzmann für jedes der Mitglieder von der Plenarversammlung 
der Delegirten mit relativer Majorität auf 3 Jahre gewählt werden; 
derselbe kann sich durch einstimmige Kooptation hervorragende 
Kapazitäten der Volkswirthschaft und Technik beigesellen, welche 
Sitz und Stimme bei den Versammlungen haben. 
Der Ausschuß wird je nach Bedarf vom Direktorium zu 
Sitzungen einberufen, außerdem muß die Einberufung erfolgen, 
wenn dieselbe von 6 Mitgliedern beantragt wird. Der Vorsitzende 
erläßt, dringende Fälle ausgenommen, hierzu 14 Tage vorher die 
Einladungen unter Angabe des Zweckes und des Ortes der Sitzung. 
811 
Die Plenarversammlung der Delegirten ist durch das Direk— 
torium in Uebereinstimmung mit dem Ausschusse mindestens einmal 
jährlich einzuberufen. Die Einladung muß außer in den dringendsten 
Fällen 3 Wochen vor Abhaltung der Versammlung unter Angabe 
der Tagesordnung erfolgen. Auf Antrag von einem Zehntel 
sämmtlicher Delegirten, mindestens aber von 5 Vereinen, ist eine 
außerordentliche Plenarversammlung anzuberaumen. 
Zur Theilnahme an den Plenarversammlungen der Delegirten 
sind sämmtliche direkten und indirekten Mitglieder berechtigt. Das 
Stimmrecht wird den Bestimmungen der 88 14 und 18 gemäß 
geübt. Nicht stimmberechtigte Mitglieder haben das Recht, sich an 
den Verhandlungen zu betheiligen und Anträge zu stellen. 
813 
Beschlüsse werden in den Sitzungen des Ausschusses und in den 
Plenarversammlungen der Delegirten mit einfacher Stimmenmehrheit
	        
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