Full text: Erster Band (1. Band)

256 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
liege. Dieser Schluß mußte außerordentlich überraschen. Das 
Direktorium konnte damals seine Aufgabe nicht darin erblicken, 
gegen die Handelskammern zu polemisiren, die ihre Interessen 
mit demselben Recht vertraten, das der Centralverband für die 
Vertretung seiner eigenen Interessen in Anspruch nahm. Wer sich 
aber die wirthschaftliche Bewegung der vor jener Zeit liegenden 
20 Jahre vergegenwärtigt, wer sich die außerordentlichen Kämpfe 
ins Gedächtniß zurückruft, die erforderlich waren, um die deutsche 
Wirthschaftspolitik aus dem Bann des bedingungslosen Freihandels 
zu lösen und ein System maßvoller Schutzzölle einzuführen, und 
wer die Streiter mustert, die sich gegenüberstanden, der wird dem 
Direktorium Recht geben, wenn es zu der Ansicht gelangte, daß 
der Artikel des Reichsanzeigers von unbegründeten Anschauungen 
ausging und unzutreffende Schlußfolgerungen zog. Dennoch erachtete 
es das Direktorium, das wenige Tage nach dem Erscheinen jenes 
Artikels zu einer Sitzung zusammengetreten war, nicht für an— 
gebracht, auf den Artikel zu erwidern. Anders mußte das Verhalten 
jenen Gegenerklärungen gegenüber sein, die regelmäßig mit Ent— 
stellungen und Fälschungen des Wortlautes der Erklärungen des 
Direktoriums begannen. Es trat für die Geschäftsführung die 
Nothwendigkeit heran, in der Presse diese Angriffe gegen den 
Centralverband zurückzuweisen, wobei es an Unterstützung seitens der 
Mitglieder und Freunde nicht fehlte. In dieser Beziehung sind 
besonders der Generalsekretär des Wirthschaftlichen Vereins in Düssel— 
dorf, Dr. Beumer, und der Syndikus der Handelskammer Dort— 
mund, Bernhardi, hervorzuheben. 
Aus dem Artikel des Reichsanzeigers ging jedoch hervor, und 
hierin mußte damals der Schwerpunkt des Angriffes erblickt werden, 
daß die Regierung die Erklärung des Direktoriums als gegen den 
Abschluß von Handelsverträgen überhaupt, und insbesondere gegen 
den Abschluß eines Handelsvertrages mit Oesterreich-Ungarn, gerichtet 
erachtete. Diese Auffassung war eine entschieden irrthümliche. 
Das Direktorium konnte eine Erklärung in diesem Sinne gar nicht 
abgeben, weil der Centralverband im Laufe seines Bestehens zu 
verschiedenen Zeiten Beschlüsse gefaßt hatte, in denen er entschieden 
für den Abschluß von Handelsverträgen eingetreten war. Der 
Centralverband war dabei von der Ueberzeugung geleitet worden, 
daß nur durch Handelsverträge die nothwendige Sicherheit für die 
produktiven Unternehmungen der Industrie und für den inter—
	        
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