256 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
liege. Dieser Schluß mußte außerordentlich überraschen. Das
Direktorium konnte damals seine Aufgabe nicht darin erblicken,
gegen die Handelskammern zu polemisiren, die ihre Interessen
mit demselben Recht vertraten, das der Centralverband für die
Vertretung seiner eigenen Interessen in Anspruch nahm. Wer sich
aber die wirthschaftliche Bewegung der vor jener Zeit liegenden
20 Jahre vergegenwärtigt, wer sich die außerordentlichen Kämpfe
ins Gedächtniß zurückruft, die erforderlich waren, um die deutsche
Wirthschaftspolitik aus dem Bann des bedingungslosen Freihandels
zu lösen und ein System maßvoller Schutzzölle einzuführen, und
wer die Streiter mustert, die sich gegenüberstanden, der wird dem
Direktorium Recht geben, wenn es zu der Ansicht gelangte, daß
der Artikel des Reichsanzeigers von unbegründeten Anschauungen
ausging und unzutreffende Schlußfolgerungen zog. Dennoch erachtete
es das Direktorium, das wenige Tage nach dem Erscheinen jenes
Artikels zu einer Sitzung zusammengetreten war, nicht für an—
gebracht, auf den Artikel zu erwidern. Anders mußte das Verhalten
jenen Gegenerklärungen gegenüber sein, die regelmäßig mit Ent—
stellungen und Fälschungen des Wortlautes der Erklärungen des
Direktoriums begannen. Es trat für die Geschäftsführung die
Nothwendigkeit heran, in der Presse diese Angriffe gegen den
Centralverband zurückzuweisen, wobei es an Unterstützung seitens der
Mitglieder und Freunde nicht fehlte. In dieser Beziehung sind
besonders der Generalsekretär des Wirthschaftlichen Vereins in Düssel—
dorf, Dr. Beumer, und der Syndikus der Handelskammer Dort—
mund, Bernhardi, hervorzuheben.
Aus dem Artikel des Reichsanzeigers ging jedoch hervor, und
hierin mußte damals der Schwerpunkt des Angriffes erblickt werden,
daß die Regierung die Erklärung des Direktoriums als gegen den
Abschluß von Handelsverträgen überhaupt, und insbesondere gegen
den Abschluß eines Handelsvertrages mit Oesterreich-Ungarn, gerichtet
erachtete. Diese Auffassung war eine entschieden irrthümliche.
Das Direktorium konnte eine Erklärung in diesem Sinne gar nicht
abgeben, weil der Centralverband im Laufe seines Bestehens zu
verschiedenen Zeiten Beschlüsse gefaßt hatte, in denen er entschieden
für den Abschluß von Handelsverträgen eingetreten war. Der
Centralverband war dabei von der Ueberzeugung geleitet worden,
daß nur durch Handelsverträge die nothwendige Sicherheit für die
produktiven Unternehmungen der Industrie und für den inter—