268 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
allseitigen Interessen“ ins Leben gerufen werden. Dieser Bund
trat mit Angriffen und Schmähungen auf den Centralverband ins
Leben. Das Direktorium des Centralverbandes hatte sich ver—
anlaßt gesehen, weniger dieser Angriffe wegen, als vielmehr im
Hinblick auf die eigenthümlichen sozialen Tendenzen, die in der
Gründungsschrift dieses Bundes zu Tage getreten waren, unter dem
3. November 1895 ein Rundschreiben an die Mitglieder des Central—
verbandes zu richten, das von dem gesammten Direktorium unter—
zeichnet war.*)
Obgleich es auffallend war, daß die in der Denkschrift des
Dr. Martius gegen den Centralverband gerichteten Angriffe
öffentlich zuerst in der Schrift des „Bundes der Industriellen“ er—
schienen, so war der Geschäftsführer Bueck doch von maßgebender
Seite dahin verständigt worden, daß ein Zusammenhang zwischen
dem Verein der chemischen Industriellen und dem neugegründeten
„Bund der Industriellen“ nicht bestehe. Trotzdem bestand die
Meinungsverschiedenheit zwischen dem chemischen Verein und dem
Centralverband in Bezug auf die allgemeine wirthschaftliche Inter—
essenvertretung fort. Die Ansichten des chemischen Vereins waren
neuerdings ausgesprochen worden in einer das Handelskammergesetz
betreffenden Petition an das Haus der Abgeordneten. In dieser
verlangte der chemische Verein eine wirthschaftliche Interessen—
vertretung auf allgemeiner Grundlage; einerseits ausschließliche
Vertretung der kaufmännischen Interessen in den Handelskammern,
andererseits für Groß- und Kleingewerbe nach Berufsarten ge—
gliederte Vertretungskörperschaften. Die örtlichen Organe dieser
wirthschaftlichen Interessenvertretung sollten so gestaltet werden,
daß sie in geeigneten Fällen mit einander und mit den zuständigen
Organen der landwirthschaftlichen Vertretung unter einem einheit—
lichen Präsidium zu gemeinsamen Berathungen vereinigt werden
könnten. Der Geschäftsführer wies darauf hin, daß diese Frage
im Jahre 1882 im Centralverband eingehend erörtert worden war.
Dieser war dabei zu der Erkenntniß gelangt, daß eine Vereinigung der
verschiedenen Berufe in der untersten Instanz der Interessen—
vertretung nicht zweckmäßig erscheine. Die unteren Instanzen seien
nicht berufen, Kompromisse zu schließen, sondern ihre Bedürfnisse
nach eigenster klarer Erkenntniß an der höheren Stelle zur Geltung
) Verhandlungen ꝛc. Heft 67, S. 58—68.