Full text: Erster Band (1. Band)

284 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
jahres fest und wählt von Jahr zu Jahr eine aus drei Personen 
bestehende Prüfungskommission, welche die von dem Direktorium 
gelegte Jahresrechnung prüft und rechtsverbindlich für den Verband 
die Entlastung ertheilt. 
15 
Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn ein Vorsitzender — 8 10 — 
und mindestens noch der fünfte Theil der sämmtlichen Mitglieder 
des Ausschusses — der gewählten wie der kooptirten — an— 
wesend ist. 
Beschlüsse werden in den Sitzungen des Ausschusses mit ein— 
facher Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit entscheidet 
die Stimme des Vorsitzenden. 
VIII. Das Direktorium. 
816. 
Das Direktorium hat seinen Sitz in Berlin; in dasselbe werden 
von der Versammlung der Delegirten mit absoluter Mehrheit auf 
z Jahre bis zu 7*) Mitgliedern gewählt, welche aus ihrer Mitte den 
Vorsitzenden des Direktoriums und zwei Stellvertreter desselben 
wählen. 
517 
Das Direktorium hat die nöthigen Maßregeln anzuordnen: 
1. um die Zwecke des Centralverbandes zu fördern; 
2. die Ausschußsitzungen und Versammlungen der Delegirten 
zu berufen und zu leiten; 
3. dem Ausschusse die Anträge der einzelnen Vereine bezw. 
Einzelmitglieder, welche auf Förderung der Centralverbandszwecke 
hinzielen, zu unterbreiten. Ueber dringende Fälle kann das Direk— 
torium schriftliche Abstimmung vom Ausschuß einholen. Dem 
Direktorium bleibt es überlassen, sofern es dies für nothwendig 
erachtet, eine Hauptversammlung aller unmittelbaren und mittelbaren 
Mitglieder des Centralverbandes zu berufen; 
4. einen jährlichen Voranschlag zu entwerfen und dem Aus— 
schusse vorzulegen, und über die Verwendung der Geldmittel 
des Verbandes nach Maßgabe des Voranschlages Bestimmung 
zu treffen. 
*) Diese Zahl ist durch Beschluß der Delegirtenversammlung vom 
1. Oktober 1901 auf 9 erhöht worden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.