2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 381
wie gemünztes Metall, sich ihrer Natur nach nicht zu einem
Gegenstande der Verzollung eignen. Außerdem würden die Positionen
in Abzug zu bringen sein, für welche etwa auch in Zukunft die
Freiheit der Durchfuhr anderen Ländern vertragsmäßig gewähr—
leistet oder im Interesse des inländischen Verkehrs gesetzlich zuge—
lassen werden soll. Es kommt ferner in Betracht, daß die Belegung
jetzt zollfreier Artikel, auch mit einer mäßigen Eingangsabgabe,
doch Einfluß auf den Verbrauch dieser Artikel üben kann.
„Welcher Betrag hiernach an der obigen Summe von
2853 Millionen Mark abzusetzen wäre, um den Gesammtwerth der
jetzt zollfreien, nach meinem Vorschlage künftig der Zollpflicht
unterliegenden Gegenstände zu ermitteln, — dies läßt sich mit
irgend welcher Zuverlässigkeit nicht berechnen. Wollte man indessen
auch annehmen, daß selbst die Hälfte der obengenannten Summe —
was ohne Zweifel zu hoch gegriffen ist — als Werth auch künftig
zollfreier Ein- und Durchfuhr in Abzug kommen müßte, so bliebe
immerhin noch eine, jetzt zollfreie, künftig und nach den ursprüng—
lichen bis 1865 gültigen Grundsätzen Preußens und des Zoll—
vereins zollpflichtige Einfuhr im Werthe von etwa 1400 Millionen
Mark. Wird ferner angenommen, daß die hiervon künftig zu
erhebenden Eingangsabgaben auch nur durchschnittlich 5 pCt. des
Werthes betrügen, so würde sich die Vermehrung der jährlichen
Zolleinnahmen auf 70 Millionen Mark belaufen.
„Dieser Vermehrung der Zolleinnahme würde eine wesentliche
Erhöhung der Zollerhebungs- und Verwaltungskosten nicht gegen—
überstehen, da eine, wenn auch nur summarische Revision der die
Zollgrenze passirenden zollfreien Güter jetzt ebenfalls stattfindet.
Die bestehenden Einrichtungen an der Zollgrenze und im Innern
würden voraussichtlich auch zur Verzollung aller jetzt zollfreien,
künftig zollpflichtigen Gegenstände ausreichen oder doch nicht in
sehr erheblichem Maße zu erweitern sein; sie würden durch Ver—
mehrung der zollpflichtigen Artikel vielfach nur noch besser aus—
genützt und einträglicher gemacht werden, als es jetzt der
Fall ist.
„Wenn hiernach vom finanziellen Gesichtspunkte aus, auf
welchen ich das Hauptgewicht lege, die von mir befürwortete Wieder—
herstellung der Regel allgemeiner Zollpflicht sich empfiehlt, so läßt
ein solches System sich meines Erachtens auch in volkswirthschaft—
licher Beziehung nicht anfechten.