Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 381 
wie gemünztes Metall, sich ihrer Natur nach nicht zu einem 
Gegenstande der Verzollung eignen. Außerdem würden die Positionen 
in Abzug zu bringen sein, für welche etwa auch in Zukunft die 
Freiheit der Durchfuhr anderen Ländern vertragsmäßig gewähr— 
leistet oder im Interesse des inländischen Verkehrs gesetzlich zuge— 
lassen werden soll. Es kommt ferner in Betracht, daß die Belegung 
jetzt zollfreier Artikel, auch mit einer mäßigen Eingangsabgabe, 
doch Einfluß auf den Verbrauch dieser Artikel üben kann. 
„Welcher Betrag hiernach an der obigen Summe von 
2853 Millionen Mark abzusetzen wäre, um den Gesammtwerth der 
jetzt zollfreien, nach meinem Vorschlage künftig der Zollpflicht 
unterliegenden Gegenstände zu ermitteln, — dies läßt sich mit 
irgend welcher Zuverlässigkeit nicht berechnen. Wollte man indessen 
auch annehmen, daß selbst die Hälfte der obengenannten Summe — 
was ohne Zweifel zu hoch gegriffen ist — als Werth auch künftig 
zollfreier Ein- und Durchfuhr in Abzug kommen müßte, so bliebe 
immerhin noch eine, jetzt zollfreie, künftig und nach den ursprüng— 
lichen bis 1865 gültigen Grundsätzen Preußens und des Zoll— 
vereins zollpflichtige Einfuhr im Werthe von etwa 1400 Millionen 
Mark. Wird ferner angenommen, daß die hiervon künftig zu 
erhebenden Eingangsabgaben auch nur durchschnittlich 5 pCt. des 
Werthes betrügen, so würde sich die Vermehrung der jährlichen 
Zolleinnahmen auf 70 Millionen Mark belaufen. 
„Dieser Vermehrung der Zolleinnahme würde eine wesentliche 
Erhöhung der Zollerhebungs- und Verwaltungskosten nicht gegen— 
überstehen, da eine, wenn auch nur summarische Revision der die 
Zollgrenze passirenden zollfreien Güter jetzt ebenfalls stattfindet. 
Die bestehenden Einrichtungen an der Zollgrenze und im Innern 
würden voraussichtlich auch zur Verzollung aller jetzt zollfreien, 
künftig zollpflichtigen Gegenstände ausreichen oder doch nicht in 
sehr erheblichem Maße zu erweitern sein; sie würden durch Ver— 
mehrung der zollpflichtigen Artikel vielfach nur noch besser aus— 
genützt und einträglicher gemacht werden, als es jetzt der 
Fall ist. 
„Wenn hiernach vom finanziellen Gesichtspunkte aus, auf 
welchen ich das Hauptgewicht lege, die von mir befürwortete Wieder— 
herstellung der Regel allgemeiner Zollpflicht sich empfiehlt, so läßt 
ein solches System sich meines Erachtens auch in volkswirthschaft— 
licher Beziehung nicht anfechten.
	        
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