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Einleikung.
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z10 Die Einwirkung der Politik auf die deutsche
zio Zoll- und Handelsgesetzgebung.
Die Handels- und Wirthschaftspolitik des aus den großen
Völkerkriegen des achtzehnten und den Anfangsjahren des neun—
zehnten Jahrhunderts hervorgegangenen Deutschen Bundes unter—
scheidet sich wesentlich von derjenigen aller anderen Staaten und
611 Nationen. Während diese ihre Handelspolitik fast ausschließlich
638 nach nationalökonomischen und staatswirthschaftlichen Gesichtspunkten
einrichteten, übten in Deutschland, gerade während der bedeutendsten
Gestaltungsperioden auf dem Gebiete des wirthschaftlichen Lebens,
die rein politischen Beweggründe den entscheidenden Einfluß aus.
Dieses Verhältniß war gegeben durch die Verfassung des
Bundes, die es seinem Grundübel, dem Dualismus, dem Kampfe
zwischen Oesterreich und Preußen um den Einfluß auf politischem
Gebiete, preisgab. Den Dualismus von den Gebieten der Wirth—
schafts- und Handelspolitik fernzuhalten, bei der Gestaltung des
Wirthschaftslebens die Nation Oesterreich-Ungarn womöglich gänzlich
auszuschließen, in diesen Beziehungen die Kegemonie im Bunde zu
erlangen und zu behalten, war das von dem als Großmacht aus
jenen Kriegen hervorgegangenen Preußen verfolgte Ziel. Wieweit
hierbei auch rein politische Bestrebungen mitwirkten, welche auf die
Einigung der deutschen Stämme und Staaten zu einem fest gestalteten
Deutschen Reiche unter einer machtvollen, von Preußen gebildeten
Spitze gerichtet waren, das soll in den Kreis der vorliegenden
Betrachtungen nicht einbegriffen werden.
Der Weg zu jenem Ziele führte zu den schweren Kämpfen
um die Bildung des deutschen Zollvereins und in ihm. Diese
Kämpfe erreichten ihren Höhepunkt bei dem Abschluß des Handels—