2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 417
meine Beste nützliche und nothwendige Maßregel zur Ausführung
zu bringen. Die Delegirtenversammlung war mit diesen Erklärungen
des Vorsitzenden einverstanden.
Am 25. September 1881 hatte in Dresden eine Sitzung des
Ausschusses zur Berathung des Abschlusses eines Handelsvertrages
mit Rußland stattgefunden.“)
Als Unterlage für die Behandlung dieser wichtigen Frage
hatte der Geschäftsführer Beutner den Ausschußmitgliedern eine
Denkschrift, betitelt: „Materialien zum Referate über den Abschluß
eines Handelsvertrages zwischen Rußland und dem Deutschen Reich,“
unterbreitet.
Als Haupttheile dieser Schrift sind anzuführen: 1. Rückblick,
2. Zollwesen und Zollplackereien in Rußland, 3. Umfang und
Bedeutung des russisch-deutschen Güteraustausches, 4. die Industrie—
verhältnisse Rußlands, 5. die Agrarverhältnisse in Rußland und
die Mittel der Abhülfe. Die Schrift beschäftigte sich u. a. auch
mit der Anbahnung erleichterter Handelsbeziehungen in dem Verkehr
mit Rußland. Von der Versammlung wurden die folgenden Be—
schlüsse gefaßt:
1. Die Reichsregierung zu ersuchen, mit unserem Nachbar—
staate Rußland wegen Abschlusses eines den beiderseitigen Verkehr
erleichternden Handels- und Zollvertrages sobald als thunlich in
Unterhandlung zu treten.
2. Der Ausschuß giebt sich hierbei der Erwartung hin, daß
der Reichstag nicht anstehen wird, die Reichsregierung mit den—
jenigen Vollmachten auszurüsten, welche geeignet sind, diese Ver—
handlungen zu einem für beide Reiche heilsamen Abschluß zu führen.
3. Der Ausschuß beschließt zugleich, noch heute eine Kommission
zu erwählen, welche beauftragt wird, aus dem reichhaltigen und
weitschichtigen Material die Grundlinien zusammen zu stellen, welche
bei dem Entwurfe eines deutsch-russischen Handels- und Zollvertrages
als Unterlage benutzt werden können.
In die Kommission wurden gewählt: der Geschäftsführer des
Centralverbandes Beutner, der Geschäftsführer der Schlesischen
) Verhandlungen ꝛc. Heft 16, Bericht über die Delegirtenversammlung
vom 26. September 1881, S. 83 und 4.
*) Diese Denkschrift ist im Anschluß an das Heft 15 der Verhandlungen ꝛc.
des Centralverbandes abgedruckt.
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