2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A Handels- u. Zollpolitik. 431
eine andere Art der Verzollung der baumwollenen Gewebe zu be—
schäftigen haben werde. Dieser Antrag wurde, unter Zustimmung
des Referenten, angenommen.
Diese Kommission war am 5. Juni 1886 in Frankfurt zu—
sammengetreten. Fabrikbesitzer Steinthal — Referent in der Aus—
schußsitzung vom 22. Februar 1886 — legte Aenderungen seines
ursprünglich gestellten Antrages vor. Die Kommission konnte
jedoch zu einer Einigung nicht gelangen.
Unter dem 5. August war von dem Elsässer Industriellen
Syndikat ein neuer Entwurf eingegangen. Er war der Reichs—
regierung noch nicht unterbreitet worden, sondern es war vorläufig
nur an den Centralverband das Ersuchen gerichtet worden, ihn zu
prüfen und sodann in geeigneter Weise zur Kenntniß der gesetzgebenden
Faktoren zu bringen. Das Direktorium hatte diesen Antrag wiederum
der Kommission überwiesen, die am 18. September über ihn in
Berathung getreten war. Sie war vollkommen einig darüber, daß
das jetzige der Verzollung baumwollener Gewebe zugrunde
liegende System außerordentlich mangelhaft sei. Es war ermittelt
worden, daß dichte Gewebe im Werthe von 180 Mark mit
Fabrikationskosten von 70 Mark auf 100 4g ebenso geschützt
waren, wie die Waaren im Werthe von 764 Mark mit
Fabrikationskostsen von 6361/ Mark auf 100 k8 Bei unm—
dichten Geweben waren noch größere Ungeheuerlichkeiten zu ver—
merken. Es hatte sich ergeben, daß Waaren, deren Fabrikations—
kosten 184 Mark für 100 kg betrugen, ebenso hoch geschützt waren
wie Erzeugnisse, deren Herstellung auf 100 kg 1450 Mark Unkosten
verursachten. Die aus Spinnern, Webern und Druckern zusammen—
gesetzte Kommission vermochte jedoch auch den erneuten Antrag des
Elsaß, namentlich in Bezug auf dessen Wirkungen, nicht genügend
zu erfassen, erachtete auch den Zeitpunkt, ihn einzubringen, nicht
für geeignet, da sich das Reich in Verhandlungen über den
Abschluß neuer Handelsverträge befand. Die Kommission beschloß
daher, folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen:
„Der Ausschuß des Centralverbandes Deutscher Industrieller
erkennt das der Verzollung der Baumwollgewebe gegenwärtig zu—
grunde liegende Prinzip der Unterscheidung derselben in „dichte“
und „undichte“ als mangelhaft und inkorrekt an und erklärt sich
damit einverstanden, daß die einzig richtige Grundlage für die