Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A Handels- u. Zollpolitik. 431 
eine andere Art der Verzollung der baumwollenen Gewebe zu be— 
schäftigen haben werde. Dieser Antrag wurde, unter Zustimmung 
des Referenten, angenommen. 
Diese Kommission war am 5. Juni 1886 in Frankfurt zu— 
sammengetreten. Fabrikbesitzer Steinthal — Referent in der Aus— 
schußsitzung vom 22. Februar 1886 — legte Aenderungen seines 
ursprünglich gestellten Antrages vor. Die Kommission konnte 
jedoch zu einer Einigung nicht gelangen. 
Unter dem 5. August war von dem Elsässer Industriellen 
Syndikat ein neuer Entwurf eingegangen. Er war der Reichs— 
regierung noch nicht unterbreitet worden, sondern es war vorläufig 
nur an den Centralverband das Ersuchen gerichtet worden, ihn zu 
prüfen und sodann in geeigneter Weise zur Kenntniß der gesetzgebenden 
Faktoren zu bringen. Das Direktorium hatte diesen Antrag wiederum 
der Kommission überwiesen, die am 18. September über ihn in 
Berathung getreten war. Sie war vollkommen einig darüber, daß 
das jetzige der Verzollung baumwollener Gewebe zugrunde 
liegende System außerordentlich mangelhaft sei. Es war ermittelt 
worden, daß dichte Gewebe im Werthe von 180 Mark mit 
Fabrikationskosten von 70 Mark auf 100 4g ebenso geschützt 
waren, wie die Waaren im Werthe von 764 Mark mit 
Fabrikationskostsen von 6361/ Mark auf 100 k8 Bei unm— 
dichten Geweben waren noch größere Ungeheuerlichkeiten zu ver— 
merken. Es hatte sich ergeben, daß Waaren, deren Fabrikations— 
kosten 184 Mark für 100 kg betrugen, ebenso hoch geschützt waren 
wie Erzeugnisse, deren Herstellung auf 100 kg 1450 Mark Unkosten 
verursachten. Die aus Spinnern, Webern und Druckern zusammen— 
gesetzte Kommission vermochte jedoch auch den erneuten Antrag des 
Elsaß, namentlich in Bezug auf dessen Wirkungen, nicht genügend 
zu erfassen, erachtete auch den Zeitpunkt, ihn einzubringen, nicht 
für geeignet, da sich das Reich in Verhandlungen über den 
Abschluß neuer Handelsverträge befand. Die Kommission beschloß 
daher, folgenden Antrag zur Annahme zu empfehlen: 
„Der Ausschuß des Centralverbandes Deutscher Industrieller 
erkennt das der Verzollung der Baumwollgewebe gegenwärtig zu— 
grunde liegende Prinzip der Unterscheidung derselben in „dichte“ 
und „undichte“ als mangelhaft und inkorrekt an und erklärt sich 
damit einverstanden, daß die einzig richtige Grundlage für die
	        
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