2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 433
Zollklasse fallenden Leder, ungemein schwierig und meistentheils un—
möglich sei. Die Lederindustriellen hatten daher die Einführung
eines einheitlichen Zollsatzes auf alle Leder von 36 Mark für
100 kg für erforderlich erachtet und beim Centralverband den
Antrag gestellt, diese Forderung zu unterstützen. Dieser Antrag
gelangte gleichfalls in der Ausschußsitzung vom 6. September zur
Verhandlung.“) Es referirten die Gerbereibesitzer Keller-Beurig—
Saarburg und Bürling-Dresden. Von ihnen war folgender
Antrag gestellt worden:
„Der Ausschuß des Centralverbandes Deutscher Industrieller
wolle beschließen, das Gesuch der Südlichen und Westlichen Gruppe
der deutschen Lederfabrikanten vom 1. Mai 1886 zu unterstützen, wonach
1. für alle Ledersorten ohne Unterschiee — mit Ausnahme
der in der Anmerkung zu 21b des Zolltarifs aufgeführten un—
behaarten, halbgaren sowie bereits gegerbten, noch nicht gefärbten
oder weiter zugerichteten Ziegen- und Schaffelle, für welche ein
Eingangszoll von 3 Mark pro 100 kg beizubehalten wäre — ein
Eingangszoll von 36 Mark pro 100 kg aufgestellt und
2. der Eingangszoll auf grobe Lederwaaren (fertige Treib—
riemen und zu Streifen zugeschnittene Häute), Position 210 des
Tarifs, von 50 auf 70 Mark pro 100 kg erhöht werden soll.“
Die Annahme des Antrages wurde von mehreren Seiten em—
pfohlen. Bedenken erhob nur der Reichstagsabgeordnete Dr. Rentzsch,
Geschäftsführer des Vereins Deutscher Eisen- und Stahl-Industrieller.
Er habe jeder Zollerhöhung ungern zugestimmt, da durch sie die
bekannte „ehrliche Probe“ in ihrer Wirkung abgeschwächt werde.
Sodann gab er zu erwägen, daß Deutschland augenblicklich im
Begriff stehe, neue Handelsverträge mit Italien, Oesterreich und
der Schweiz abzuschließen, und daß in jenen Ländern eine starke
Stimmung vorhanden sei, die Zölle zu erhöhen, die durch in
Deutschland vorgenommene Zollerhöhungen unterstützt werden
würde. Schließlich meinte er jedoch, daß, wenn die Lederindustrie
sich in der That in einer Nothlage befinde, durch seine Bedenken
die Befürwortung des von ihr geforderten Zolles nicht behindert
werden solle. Die Anträge der Referenten wurden schließlich und
zwar der Antraäg 1 einstimmige der Antrag — mit 11 gegen
7 Stimmen angenommen.
* Ebenda S. 48
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