2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 443
21. Dezember 1887 erlassen. Es bestimmte zum weiteren Schutz
der Landwirthschaft in der Hauptsache, daß für Weizen und
Roggen 5 Mark, für Hafer 4 Mark, fur Gerste 2,25 Mart, fuür
Buchweizen und Hülsenfrüchte sowie Mais und Dari 2 Mark und
für Malz 4 Mark für 100 48g erhoben werden sollten. Ferner
wurden die Zölle für Mühlenfabrikate, für Nudeln und Maccaroni,
Stärke ꝛc. sowie für Hefe wesentlich erhöht.
Am 23. August 1887 war in Großbritannien das englische
Waarenzeichen- bezw. Markenschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses
Gesetz sollte das englische Publikum dagegen schützen, daß aus—
ländische Waaren ihm unter falscher, meistens englischer Marke als
englisches Fabrikat zum Kauf angeboten würden. Es war ganz
besonders gegen die deutsche Industrie gerichtet, von der in England
angenommen wurde, daß sie ihre minderwerthigen Erzeugnisse viel—
fach unter englischen Marken und Zeichen auf den englischen Markt
bringe und dadurch die Käufer und die englische Industrie schädige.
Daß große Massen deutscher Industrieerzeugnisse mit englischer
Aufmachung und mit englischen Marken und Fabrikzeichen versehen
auf den Markt Englands und seiner Kolonien gebracht wurden,
war Thatsache. In den allermeisten Fällen geschah dies aber auf
direkte Anweisung und mit Wissen und Wollen der englischen
Importenre, denen wohl bekannt war, daß die durchaus nicht
minderwerthigen, sondern vorzüglichen Erzeugnisse der deutschen
Industrie bei den englischen Käufern außerordentlich beliebt waren,
die aber fürchteten, daß das allgemein verbreitete Vorurtheil diese
Waaren zurückweisen würde, wenn sie sofort als deutsche Fabrikate
erkannt würden. Das neue Gesetz ordnete nun unter vielem
Anderen an,“) daß jede in England eingeführte Waare äußerlich
auf der Verpackung deutlich den Namen des Landes enthalten
müsse, in welchem sie hergestellt sei. Eingänge, bei denen diese
Bezeichnung fehlte, sollten konfiszirt werden. Die aus Deutschland
eingehenden Waaren mußten daher die deutliche Aufschrift ‚made
in Germany? enthalten. Die Geschäftsführung des Central—
verbandes hatte sich veranlaßt gesehen, in dem Hefte 40 sehr
eingehende Mittheilungen über das englische Gesetz zu machen, weil
) Das vollständige Gesetz mit eingehenden Erörterungen und späteren
Ergänzungen wie mit Darlegung seiner Einwirkung auf die deutsche Industrie
ist enthalten in den Verhandlungen ꝛc. Nr. 40, S. —2.