444 H. A Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
die Mitglieder des Verbandes sich offenbar mit dem Gesetze
nicht genügend vertraut gemacht hatten. Es hatte sich heraus⸗
gestellt, daß die englischen Docks und Zollämter mit deutschen
Waaren überfüllt waren, die wegen der mangelnden Bezeichnung
„made in Germany“ angehalten und der Konfiskation verfallen
waren. Diese Mittheilungen wurden später in dem Hefte 43*)
fortgesetzt und ergänzt durch Angabe der englischen überseeischen
Gebiete, auf die sich die Wirksamkeit des englischen Markenschutzgesetzes
erstreckte, und durch die Wiedergabe des besonderen Gesetzes,
welches in derselben Beziehung für die Straits Settlements
erlassen worden war.
Der eidgenössische Rath hatte am 17. September 1887 ein
Bundesgesetz betreffend Abänderung des schweizerischen Zolltarif⸗
gesetzes vom 26. Juni 1884 veröffentlicht, für welches freilich das
Referendum noch nicht beendet war. Das schweizerische Gesetz mit
dem Tarif wurde den Mitgliedern gleichfalls zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.“*) Zugleich wurde den Mitgliedern das Ab—
kommen zwischen dem Deutschen Reich und Oesterreich-Ungarn
wegen Verlängerung des Handelsvertrages vom 23. Mai 1883
mitgetheilt.
In der Sitzung des Direktoriums vom 9. Oktober 1887
wurde über einen Antrag über Aenderung des Waarenverzeichnisses
betreffend farbiges Glas verhandelt. Nachdem ein Gutachten von
dem Verein Deutscher Glasfabrikanten eingeholt worden war,
wurde dieser Antrag vom Direktorium unterstützt.
Von mehreren Seiten war bei dem Centralverband der Antrag
eingegangen, auf Beseitigung der Schwierigkeiten hinzuwirken, die
von den Konsuln der Vereinigten Staaten bei der Verifizirung
der Fakturen gemacht wurden.
In der Ausschußsitzung vom 14. Dezember 1889***) theilte der
Geschäftsführer mit, daß sich das Direktorium eingehend mit dieser
Angelegenheit beschäftigt und eine betreffende Eingabe an den Reichs⸗
kanzler gerichtet habe. In der darauf eingegangenen Erwiderung
wurde dem Direktorium mitgetheilt, daß die Uebelstände, soweit
es möglich gewesen, abgestellt worden seien; daß, soweit solche
*) Verhandlungen ꝛc. Heft 48, S. 34.
**) Verhandlungen ꝛc. Heft 40, S. 47-58.
k Verhandlungen ꝛc Heft 47, S. 11.