Full text: Erster Band (1. Band)

464 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Auf Antrag des Voͤrsitzenden wurde folgender Beschlußantrag 
einstimmig angenommen: 
„Der Centralverband Deutscher Industrieller kann dem 
Antrage der Handelskammer Pforzheim, betreffend Schaffung eines 
ständigen Zollbeirathes für das Deutsche Reich, z. 3. nicht bei— 
treten, ist vielmehr der Ansicht, daß die Reichsregierung bei jeder 
sich darbietenden Gelegenheit immer wieder gebeten werden soll, 
vor dem Abschlusse von Handelsverträgen sowie vor Einbringung 
von Gesetzentwürfen wirthschaftlichen und sozialpolitischen Inhaltes 
aus den Kreisen der Industrie Sachverständige zu vernehmen, 
welche ihr theils von den Verbündeten Regierungen, theils von den 
bedeutenderen wirthschaftlichen Körperschaften zu bezeichnen und zu 
mündlichen Verhandlungen mit Vertretern der Reichsregierung an 
den Sitz derselben einzuberufen wären.“ 
In der Sitzung vom 18. März 1893 beschäftigte sich das 
Direktorium mit einer Mittheilung des Handelsministers über die 
Ausnutzung des französisch-schweizerischen Zollkrieges und mit einer 
Denkschrift über die wirthschaftliche Lage der Holzstoff-, Cellulose— 
und Papierfabrikation in Deutschland. Eingehend wurde der Ent— 
wurf eines neuen amtlichen Waarenverzeichnisses erörtert. Aufs 
neue wurde beschlossen, die Einführung einer anderen Tarifirung 
von Baumwollgeweben und der Produkte der Tafelglasindustrie an 
maßgebender Stelle zu befürworten. 
In seiner Sitzung vom 15. Mai 1893 beschloß das Direktorium 
auf Antrag einer Firma, bei den zollpolitischen Verhandlungen mit 
Rußland die Berücksichtigung der Interessen der deutschen Tinten— 
industrie zu empfehlen. Das Direktorium beschloß ferner, durch 
Umfrage bei den sämmtlichen Mitgliedern weiteres Material über 
die Erschwerung des Geschäftsbetriebes ausländischer Geschäfts— 
reisender in Schweden einzuholen und das Material zu einer 
Denkschrift an das Auswärtige Amt zu benutzen, in der um 
Abhülfe zu bitten sei. Diese Denktschrift ist unter dem 12. Juli 1893 
abgefertigt worden. 
Das bedeutendste Ereigniß auf handelspolitischem Gebiete 
war aber noch vorbehalten. Rußland, dies für den Absatz deutscher 
Erzeugnisse so wichtige Land, hatte seinen Zolltarif unter häufiger 
Erhöhung der Zollsätze bis dahin autonom geregelt. Dieses
	        
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