464 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Auf Antrag des Voͤrsitzenden wurde folgender Beschlußantrag
einstimmig angenommen:
„Der Centralverband Deutscher Industrieller kann dem
Antrage der Handelskammer Pforzheim, betreffend Schaffung eines
ständigen Zollbeirathes für das Deutsche Reich, z. 3. nicht bei—
treten, ist vielmehr der Ansicht, daß die Reichsregierung bei jeder
sich darbietenden Gelegenheit immer wieder gebeten werden soll,
vor dem Abschlusse von Handelsverträgen sowie vor Einbringung
von Gesetzentwürfen wirthschaftlichen und sozialpolitischen Inhaltes
aus den Kreisen der Industrie Sachverständige zu vernehmen,
welche ihr theils von den Verbündeten Regierungen, theils von den
bedeutenderen wirthschaftlichen Körperschaften zu bezeichnen und zu
mündlichen Verhandlungen mit Vertretern der Reichsregierung an
den Sitz derselben einzuberufen wären.“
In der Sitzung vom 18. März 1893 beschäftigte sich das
Direktorium mit einer Mittheilung des Handelsministers über die
Ausnutzung des französisch-schweizerischen Zollkrieges und mit einer
Denkschrift über die wirthschaftliche Lage der Holzstoff-, Cellulose—
und Papierfabrikation in Deutschland. Eingehend wurde der Ent—
wurf eines neuen amtlichen Waarenverzeichnisses erörtert. Aufs
neue wurde beschlossen, die Einführung einer anderen Tarifirung
von Baumwollgeweben und der Produkte der Tafelglasindustrie an
maßgebender Stelle zu befürworten.
In seiner Sitzung vom 15. Mai 1893 beschloß das Direktorium
auf Antrag einer Firma, bei den zollpolitischen Verhandlungen mit
Rußland die Berücksichtigung der Interessen der deutschen Tinten—
industrie zu empfehlen. Das Direktorium beschloß ferner, durch
Umfrage bei den sämmtlichen Mitgliedern weiteres Material über
die Erschwerung des Geschäftsbetriebes ausländischer Geschäfts—
reisender in Schweden einzuholen und das Material zu einer
Denkschrift an das Auswärtige Amt zu benutzen, in der um
Abhülfe zu bitten sei. Diese Denktschrift ist unter dem 12. Juli 1893
abgefertigt worden.
Das bedeutendste Ereigniß auf handelspolitischem Gebiete
war aber noch vorbehalten. Rußland, dies für den Absatz deutscher
Erzeugnisse so wichtige Land, hatte seinen Zolltarif unter häufiger
Erhöhung der Zollsätze bis dahin autonom geregelt. Dieses