Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 467 
des Centralverbandes nicht im Widerspruch gestanden; denn 
der Centralverband sei überzeugt gewesen, daß Deutschland nur 
mit einem solchen Tarif in der Lage sein würde, Handelsverträge 
abzuschließen. In dieser Beziehung verwies der Referent auf die 
vergeblichen Bemühungen der deutschen Unterhändler, im Jahre 1877 
mit Oesterreich-Ungarn zu dem Abschluß eines Handelsvertrages zu 
gelangen. Die Verhandlungen seien damals an dem Umstande 
gescheitert, daß die Eisenzölle aufgehoben und die übrigen Zölle wesent— 
lich ermäßigt gewesen seien, so daß die deutschen Unterhändler dem— 
gemäß leere Taschen und nichts zu bieten gehabt hätten. Erst durch 
die Schaffung des autonomen Tarifes habe Fürst Bismarck dem 
Deutschen Reich die Grundlage für den erfolgreichen Abschluß von 
Handelsverträgen gegeben. Der Referent bemerkte, er habe diese 
Ausführungen besonders gemacht, um die Angriffe zurückzuweisen, 
die von freihändlerischer Seite auch gegenwärtig noch gegen 
die Wirthschaftspolitik des Fürsten Bismarck gerichtet würden. 
Er machte weiter sehr eingehende und ausführliche Mittheilungen 
über die im Reichstage zur Berathung stehenden Handelsverträge, 
indem er ganz besonders bezüglich des Handelsvertrages mit 
Rumänien nachwies, daß der Widerstand der Landwirthschaft 
ungerechtfertigt sei, daß andererseits aber der Industrie ganz außer⸗ 
gewöhnliche Vortheile durch diesen Vertrag geboten würden. In 
dem Vertrage wäre nämlich gänzliche Zollfreiheit festgesetzt für 
zahlreiche Chemikalien, Bücher, Musikalien, Eisenbahnschienen und 
Weichen, Bandeisen, Maschinen aller Art mit Dampf—-, Elektrizitäts— 
und Gasbetrieb, landwirthschaftliche und industrielle Maschinen, 
darunter Nähmaschinen sowie wissenschaftliche Instrumente und 
Apparate. Der deutsche Vertragstarif hätte Aenderungen nicht 
erfahren. Besonders ausführlich und eingehend waren die Aus— 
führungen des Referenten,“) in denen er den Nachweis führte, daß, 
nachdem im Handelsvertrage mit Oesterreich der Zoll für Brot— 
früchte auf 3,50 Mark ermäßigt worden sei, der Landwirthschaft 
aus dem vorliegenden Vertrage mit Rumänien weitere Schädigungen 
nicht erwachsen würden. In Bezug auf den Widerstand der Land— 
wirthschaft gegen diesen Handelsvertrag hob der Referent hervor, 
daß der Centralverband immer auf dem Standpunkt gestanden 
habe, die Interessen von Landwirthschaft und Industrie für soli— 
darisch zu erachten. Er führte an den verschiedenen Aktionen und 
*Ebenda S. 15 23. 
30*
	        
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