Full text: Erster Band (1. Band)

468 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Beschlüssen den Nachweis, daß die Industrie nicht blos Worte für 
die Landwirthschaft übrig gehabt, sondern ihr stets zur Seite 
gestanden habe und bemüht gewesen sei, ihre Prosperität zu fördern, 
daß demgemäß die Industrie der Landwirthschaft gegenüber opfer— 
willig ihre Pflicht im höchsten Maße gethan habe. Wenn nun 
die Industrie, im Hinblick auf die großen ihr gebotenen Vortheile, 
von der Landwirthschaft verlange, daß sie diesen Vertrag nicht zu 
Fall bringe, so sei dies eine vollkommen berechtigte Forderung; 
denn Solidarität immer nur von einer Seite anerkannt und geübt, 
könne auf die Dauer nicht zur Grundlage eines Bündnisses dienen, 
sondern die Landwirthschaft müsse auch einmal etwas thun, um der 
Industrie ihre Ansicht von der Solidarität zu beweisen. 
Daß der Referent sich bemüht hatte, die Verhältnisse in voll— 
kommen objektiver Weise darzustellen, ging aus den Worten hervor, 
mit denen der Vorsitzende, Kommerzienrath Haßler, zum Schluß 
des Referates seine Anerkennung aussprach. Nach eingehender 
Debatte, an der sich Direktor Servaes-Ruhrort, Reichstagsabge— 
ordneter Möller, Kommerzienrath Vogel und Generalsekretär Ra— 
goczy lebhaft betheiligten, wurde der von dem Referenten ein— 
gebrachte Beschlußantrag einstimmig angenommen; er lautete: 
„Für die Erhaltung der deutschen industriellen Thätigkeit und 
für eine befriedigende weitere Entwicklung derselben ist der Absatz 
eines wesentlichen Theiles ihrer Erzeugnisse auf den Märkten des 
Auslandes unerläßliche Vorbedingung. Das Wohl und Wehe 
eines großen Theiles der stetig wachsenden Arbeiterbevölkerung ist 
hiervon abhängig. 
„Der Centralverband Deutscher Industrieller erachtet die von 
den Verbündeten Regierungen dem Reichstage vorgelegten Handels— 
verträge mit Spanien, Rumänien und Serbien für geeignet, einen 
erheblichen Theil des Absatzes nach dem Auslande für die Zukunft 
zu sichern und die Erweiterung desselben zu ermöglichen. Wenn 
dieser Zweck in den vorliegenden Verträgen auch nicht für alle 
Zweige der deutschen Industrie erreicht wird, und nur vereinzelte 
Stimmen aus derselben eine Aenderung bezw. Ablehnung des einen 
oder anderen Vertrages in der vorliegenden Fassung wünschen, so 
darf darüber nicht Unklarheit herrschen, daß es sich zur Zeit nur 
um Genehmigung oder Ablehnung derselben, im letzteren Falle 
unter Eintritt des Zollkrieges mit den betreffenden Staaten, handeln 
kann, und daß die der Gesammtheit des deutschen Erwerbslebens
	        
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