468 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Beschlüssen den Nachweis, daß die Industrie nicht blos Worte für
die Landwirthschaft übrig gehabt, sondern ihr stets zur Seite
gestanden habe und bemüht gewesen sei, ihre Prosperität zu fördern,
daß demgemäß die Industrie der Landwirthschaft gegenüber opfer—
willig ihre Pflicht im höchsten Maße gethan habe. Wenn nun
die Industrie, im Hinblick auf die großen ihr gebotenen Vortheile,
von der Landwirthschaft verlange, daß sie diesen Vertrag nicht zu
Fall bringe, so sei dies eine vollkommen berechtigte Forderung;
denn Solidarität immer nur von einer Seite anerkannt und geübt,
könne auf die Dauer nicht zur Grundlage eines Bündnisses dienen,
sondern die Landwirthschaft müsse auch einmal etwas thun, um der
Industrie ihre Ansicht von der Solidarität zu beweisen.
Daß der Referent sich bemüht hatte, die Verhältnisse in voll—
kommen objektiver Weise darzustellen, ging aus den Worten hervor,
mit denen der Vorsitzende, Kommerzienrath Haßler, zum Schluß
des Referates seine Anerkennung aussprach. Nach eingehender
Debatte, an der sich Direktor Servaes-Ruhrort, Reichstagsabge—
ordneter Möller, Kommerzienrath Vogel und Generalsekretär Ra—
goczy lebhaft betheiligten, wurde der von dem Referenten ein—
gebrachte Beschlußantrag einstimmig angenommen; er lautete:
„Für die Erhaltung der deutschen industriellen Thätigkeit und
für eine befriedigende weitere Entwicklung derselben ist der Absatz
eines wesentlichen Theiles ihrer Erzeugnisse auf den Märkten des
Auslandes unerläßliche Vorbedingung. Das Wohl und Wehe
eines großen Theiles der stetig wachsenden Arbeiterbevölkerung ist
hiervon abhängig.
„Der Centralverband Deutscher Industrieller erachtet die von
den Verbündeten Regierungen dem Reichstage vorgelegten Handels—
verträge mit Spanien, Rumänien und Serbien für geeignet, einen
erheblichen Theil des Absatzes nach dem Auslande für die Zukunft
zu sichern und die Erweiterung desselben zu ermöglichen. Wenn
dieser Zweck in den vorliegenden Verträgen auch nicht für alle
Zweige der deutschen Industrie erreicht wird, und nur vereinzelte
Stimmen aus derselben eine Aenderung bezw. Ablehnung des einen
oder anderen Vertrages in der vorliegenden Fassung wünschen, so
darf darüber nicht Unklarheit herrschen, daß es sich zur Zeit nur
um Genehmigung oder Ablehnung derselben, im letzteren Falle
unter Eintritt des Zollkrieges mit den betreffenden Staaten, handeln
kann, und daß die der Gesammtheit des deutschen Erwerbslebens