470 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Der Ausschuß machte in einem sofort erlassenen Rundschreiben
den Handelskammern und kaufmännischen Korporationen, den in—
dustriellen und wirthschaftlichen Vereinen Anzeige von seiner Kon—
stituirung, forderte sie auf, ihre Wünsche in Bezug auf den abzu—
schließenden Handelsvertrag mit Rußland zu äußern und sprach
seine Bereitwilligkeit aus, mit Sachverständigen in mündliche Be—
rathungen einzutreten. Die bei dieser Aktion nicht anwesenden
Mitglieder des Ausschusses für die Industrie und den Handel
schlossen sich unverzüglich an. Eine an die Vertreter der Land—
wirthschaft im Ausschusse gerichtete Aufforderung zur Mitwirkung
blieb unbeantwortet. Sie haben sich auch später nicht gemeldet,
sondern dauernd von der Thätigkeit des Ausschusses ferngehalten.
Der somit aus dem Geh. Kommerzienrath Vogel-Chemnitz, Kom—
merzienrath Möller-Brackwede, Bergrath Wachler-Berlin für
die Industrie, Stadtrath Teschendorf-Königsberg i. Pr., Mitglied
der Handelskammer, Lange-Lübeck, C. Ponfick-Franfurt a. M. für
den Handel bestehende Ausschuß betraute mit der Geschäftsführung
den Geschäftsführer des Centralverbandes Bueck und den General—
sekretär des Deutschen Handelstages, Konsul Annecke. Sein
Bureau richtete er in den Geschäftsräumen und mit den Abeits—
kräften des Centralverbandes ein.
Als dieser Ausschuß thatsächlich die Funktionen eines
Zollbeirathes übernahm, konnte Niemand voraussehen, daß er,
mit dem ihm zur Verfügung stehenden ungenügenden Apparat
vor die Erfüllung einer gänzlich neuen Aufgabe gestellt,
einen durchaus günstigen und in vielen Fällen maßgebenden
Einfluß auf den befriedigenden Ausgang der Vertragsverhandlungen
gewinnen würde.
An die Spitze der deutschen Unterhändler war, in Abweichung
von den bisherigen Gepflogenheiten, ein gewiegter und erprobter
Diplomat gestellt worden. Es kann hier festgestellt werden, daß
es dem Ausschuß oder, wie dieser immer genannt worden ist, dem
Zollbeirath, gelang, in sehr vielen und bedeutungsvollen Fällen die
praktischen und thatsächlichen Verhältnisse und die sich aus ihnen
ergebenden für die zollpolitische Behandlung maßgebenden Ge—
sichtspunkte festzustellen. Dadurch wurde in allen diesen Fällen die
thatsächliche Grundlage für die Verhandlungen, d. h. für die zu
stellenden Forderungen und die möglichen Zugeständnisse, geschaffen.
Der Ausschuß verfuhr dabei in folgender Weise. Fast bezüglich