474 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Stellungen geleistet werden kann, und daß sie dadurch die ganze
deutsche Industrie zu Dank verpflichtet haben. (Lebhafter Beifall.)
Ich habe die Ueberzeugung, meine Herren, daß mit der Geschichte
der deutschen Handelspolitik und mit diesen epochemachenden Ver—
trägen die Namen dieser drei Herren unvergänglich verknüpft sein
werden.“ (Erneuter Beifall.)
Der Referent ging dann dazu über, die Vortheile, die der
Industrie aus dem Abschluß des Vertrages zufließen würden, dar—
zulegen, indem er dabei bemerkte, daß die Begünstigungen nicht
allein nach den ziffermäßigen Zollsätzen, sondern auch nach den
Anmerkungen zu zahlreichen Tarifpositionen und nach den Bestim—
mungen in dem Schlußprotokoll zu beurtheilen seien. Als das
Bedeutendste aber, was erreicht sei, bezeichnete der Referent die
zehnjährige Dauer des Vertrages. Der Referent gab eine ziffer—
mäßige Darstellung der von Rußland allein in den Jahren 1884
bis 1887 vorgenommenen acht, theilweise sehr bedeutenden Zoll—
erhöhungen und schilderte die Nachtheile, die der deutschen Aus—
fuhr durch die fortgesetzten Aenderungen und Erhöhungen des
Tarifes zugefügt würden. Er erachtete damit den Beweis gegeben,
daß die deutsche Industrie das größte Interesse an dem Abschluß
eines langfristigen Handelsvertrages mit Rußland habe. Der
Referent ging dann zu dem Haupttheil seiner Darlegungen über,“)
und zwar zur Erörterung der Frage, ob die Befürchtungen der
Landwirthschaft, daß durch die Gewährung des mit den voran—
gegangenen Verträgen ermäßigten Zolles auf Getreide auch für
Rußland ihre Interessen schwer geschädigt würden, begründet seien.
Der Referent hielt die Mitglieder des Centralverbandes für voll—
kommen berechtigt, ein Urtheil in dieser Frage abzugeben, da nicht
eine technisch-landwirthschaftliche, sondern eine Frage zur Erörterung
stehe, in der die Verhältnisse des Handels und Verkehrs ent—
scheidend seien.
Der Referent hatte sich zur Aufgabe gestellt, den Nachweis
zu führen, daß, nachdem Deutschland das Getreide aller anderen
Länder auf allen seinen anderen Grenzen nach dem ermäßigten
Vertragstarife einlasse, der Rußland gegenüber geltende autonome
Tarif, selbst mit seiner während des Zollkrieges erfolgten Erhöhung
um 50 pCt., nicht verhindere, daß das russische zur Ausfuhr ge—
») Ebendaselbst S. 36—47.