Full text: Erster Band (1. Band)

474 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
Stellungen geleistet werden kann, und daß sie dadurch die ganze 
deutsche Industrie zu Dank verpflichtet haben. (Lebhafter Beifall.) 
Ich habe die Ueberzeugung, meine Herren, daß mit der Geschichte 
der deutschen Handelspolitik und mit diesen epochemachenden Ver— 
trägen die Namen dieser drei Herren unvergänglich verknüpft sein 
werden.“ (Erneuter Beifall.) 
Der Referent ging dann dazu über, die Vortheile, die der 
Industrie aus dem Abschluß des Vertrages zufließen würden, dar— 
zulegen, indem er dabei bemerkte, daß die Begünstigungen nicht 
allein nach den ziffermäßigen Zollsätzen, sondern auch nach den 
Anmerkungen zu zahlreichen Tarifpositionen und nach den Bestim— 
mungen in dem Schlußprotokoll zu beurtheilen seien. Als das 
Bedeutendste aber, was erreicht sei, bezeichnete der Referent die 
zehnjährige Dauer des Vertrages. Der Referent gab eine ziffer— 
mäßige Darstellung der von Rußland allein in den Jahren 1884 
bis 1887 vorgenommenen acht, theilweise sehr bedeutenden Zoll— 
erhöhungen und schilderte die Nachtheile, die der deutschen Aus— 
fuhr durch die fortgesetzten Aenderungen und Erhöhungen des 
Tarifes zugefügt würden. Er erachtete damit den Beweis gegeben, 
daß die deutsche Industrie das größte Interesse an dem Abschluß 
eines langfristigen Handelsvertrages mit Rußland habe. Der 
Referent ging dann zu dem Haupttheil seiner Darlegungen über,“) 
und zwar zur Erörterung der Frage, ob die Befürchtungen der 
Landwirthschaft, daß durch die Gewährung des mit den voran— 
gegangenen Verträgen ermäßigten Zolles auf Getreide auch für 
Rußland ihre Interessen schwer geschädigt würden, begründet seien. 
Der Referent hielt die Mitglieder des Centralverbandes für voll— 
kommen berechtigt, ein Urtheil in dieser Frage abzugeben, da nicht 
eine technisch-landwirthschaftliche, sondern eine Frage zur Erörterung 
stehe, in der die Verhältnisse des Handels und Verkehrs ent— 
scheidend seien. 
Der Referent hatte sich zur Aufgabe gestellt, den Nachweis 
zu führen, daß, nachdem Deutschland das Getreide aller anderen 
Länder auf allen seinen anderen Grenzen nach dem ermäßigten 
Vertragstarife einlasse, der Rußland gegenüber geltende autonome 
Tarif, selbst mit seiner während des Zollkrieges erfolgten Erhöhung 
um 50 pCt., nicht verhindere, daß das russische zur Ausfuhr ge— 
») Ebendaselbst S. 36—47.
	        
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