Full text: Erster Band (1. Band)

Einleitung: Politik und Zoll- u. Handelsgesetzgebung. 7 
u Konferenzen in Karlsbad und bald darauf in Wien statt. Es zeigte 
h sich dabei, daß Oesterreich wenig geneigt war, von seinem wesentlich 
r auf Prohibition beruhenden Zollsystem abzuweichen. Preußen gab 
die bestimmte Absicht zu erkennen, an seinem Gesetz vom 26. Mai 
8, 1818 festzuhalten, und Bayern, das ein diesem Gesetze nachgebildetes 
m System angenommen hatte, war ebenso wenig geneigt es aufzugeben. 
Von den übrigen, besonders den kleineren Staaten, wurden die 
en verschiedensten, von einander abweichenden Ansichten vertreten. Einig 
. waren sie nur in dem Kampfe gegen das preußische System und 
in der Feindschaft gegen die Regierung dieses Staates. Von dem 
b Vertreter der badischen Regierung wurde jedoch die Bildung einer 
nz Handelsvereinigung der süddeutschen Staaten angeregt. Da Bayern 
sich nicht abgeneigt erklärte, auf diese Anregung einzugehen, so war 
i damit die Grundlage für weitere Verhandlungen und die spätere 
i Bildung des Zollvereins gegeben. 
Aus diesen Konferenzen ging als greifbares Resultat die 
e Konvention vom 19. Mai 1820 zwischen den süddeutschen und 
einer Anzahl witteldeutscher Staaten hervor, innerhalb dreier 
Monate Bevollmächtigte nach Darmstadt zu entsenden, um einen 
. Vertrag über die Regelung der wechselseitigen Handelsverhältnisse 
in der Richtung einer Vereinigung zu berathen. Diese Verhandlungen 
u schleppten sich bis in das Jahr 1823 hin und verliefen, die Hoffnungen 
des deutschen Volkes enttäuschend, wiederum resultatlos. Her— 
vorzuheben ist aus ihnen besonders, daß von den Vertretern 
einzelner mittlerer und zahlreicher kleinerer Staaten die als 
theoretisch richtig betrachtete Idee einer allgemeinen Handels⸗ 
ser freiheit und damit die Aufhebung aller Grenzzölle vertreten 
wurde. Diesen unreifen Ideen, die den Beweis lieferten, daß 
* die Rücksichtnahme auf das wirthschaftliche Gedeihen des Volkes 
i bei vielen deutschen Regierungen noch keinen Eingang gefunden 
var. hatte, trat der Bevollmächtigte Bayerns mit Entschiedenheit ent— 
gegen. Er erklärte, daß ein Prohibitivsystem, wie es von den 
u Monopolisten vertreten werde, ebensowenig in der Absicht seiner 
n Regierung liege wie eine allgemeine vage Idee von Handelsfreiheit, 
deren schädliche Wirkung für Deutschland zum Theil jetzt bereits 
ersichtlich sei und bald in dem Verkehr mit Ländern, die ein großes, 
den geschlossenes Zollgebiet bildeten, noch mehr hervortreten würde. Es 
5 sei unbedingt nothwendig, neben dem finanziellen Zweck eines Zoll⸗ 
en systemes, mit den wenn auch mäßigen Sätzen desselben auch
	        
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