Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 477 
gegenüber, haben wir wohl ein Recht, zu fordern, daß die Land— 
wirthschaft nun auch jene Mahnung berücksichtigt und der Industrie 
giebt, was ihr und ihren Arbeitern nöthig ist, indem sie den 
heftigsten Widerstand gegen den russischen Handelsvertrag aufgiebt.“ 
Von dem Referenten wurde der Versammlung folgender, von 
dem Direktorium und dem Ausschuß bereits genehmigter Beschluß— 
antrag unterbreitet: 
„1. Der Centralverband Deutscher Industrieller begrüßt mit 
Freuden den Abschluß des deutsch-russischen Handelsvertrages, 
durch welchen ein für beide Länder schädigender und nach den 
verschiedensten Richtungen zu beklagender Zollkrieg beendet wird. 
Wenn auch nicht alle Forderungen und Wünsche Berücksichtigung 
gefunden haben, so bietet der vereinbarte Tarif dennoch Grundlage 
und Raum für die Befestigung und Entwicklung des Absatzes 
zahlreicher Erzeugnisse der deutschen Arbeit auf dem von Jahr zu 
Jahr an Bedeutung wachsenden russischen Markte.“ 
„Einen besonderen Werth legt der Centralverband auf die 
Sicherheit, welche die zehnjährige Dauer des Vertrages dem Geschäfts— 
verkehr gewährleistet, und auf die Bestimmungen, durch welche der 
Grenz- und Eisenbahn- wie Schiffsverkehr für die gleiche Dauer 
erleichtert und geregelt wird.“ 
„2. Der Centralverband ist durchdrungen von der Solidarität 
der Interessen aller Zweige der wirthschaftlichen Thätigkeit unseres 
Vaterlandes, insbesondere von der Solidarität der Interessen von 
Landwirthschaft und Industrie. Der Centralverband hat demzufolge 
nicht nur die Nothwendigkeit eines wirksamen Schutzes der deutschen 
Landwirthschaft von Anfang an anerkannt, sondern er hat auch 
gegen keine der wiederholten Erhöhungen der Getreidezölle einen 
Einwand erhoben und vor Abschluß des deutsch-österreichischen 
Handelsvertrages ausdrücklich erklärt, daß die von ihm vertretene 
Industrie keine Vortheile auf Kosten der Landwirthschaft erstrebe. 
„Nachdem jedoch zu Gunsten aller anderen Getreide ausführen— 
den Länder ein ermäßigter Getreidezoll Geltung erlangt hat, hält der 
Centralverband den Fortbestand des höheren Zolles allein Ruß— 
land gegenüber aus wirthschaftlichen und politischen Gründen für 
unmöglich. 
„In der Gleichstellung der Getreidezölle kann der Central— 
verband eine wesentliche Schädigung der Landwirthschaft auch nicht 
erblicken. Das russische Getreide wird, wie die Erfahrung zeigt,
	        
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