Full text: Erster Band (1. Band)

10 Der Centralverband 1876 — 1901. 
von gewissen inländischen Genuß— und Verbrauchsgegenständen er— 
hoben wurden, durften in gleichem Betrage von jedem Vereinsstaate 
auch von den Gegenständen derselben Art, welche aus dem Gebiete eines 
benachbarten fremden oder zum Vereine gehörigen Landes kamen, er— 
hoben werden. Die Salzregale wurden beiderseits aufrecht erhalten und 
besondere Bestimmungen für Einfuhr und Transport des Salzes ge— 
troffen. Für die Besorgung der gemeinschaftlichen Vereinsangelegen— 
heiten sollte jährlich ein General-Kongreß zusammentreten, der aus zwei 
bayerischen und zwei württembergischen Abgeordneten mit wechselndem 
Direktorium bestand. Dieser Kongreß hatte über die etwa noth— 
wendigen Abänderungen des Grundvertrags, der Organisation der 
Verwaltung, der Zollordnung und des Tarifs sich zu einigen, 
die administrativen Rechenschaftsberichte der Ober-Zolladministrationen 
zu prüfen, die Hauptrechnung festzustellen, den Etat festzusetzen und 
außerdem noch die Rekurse und Beschwerden über die Verfügungen 
der Ober-Zolladministrationen zu erledigen. In letzterem Falle 
sollte sich der Kongreß unter Zuziehung von Sachverständigen als 
Kompromißgericht konstituiren. Das bayerische Gewicht und Maß 
wurde dem gemeinschaftlichen Tarife zu Grunde gelegt und die 
Zollabgabe hiernach erhoben. 
Die Schwierigkeiten, welche sich Preußen bei dem Versuche, 
seine handels- und zollpolitischen Verhältnisse selbständig zu regeln, 
entgegenstellten, bestanden wesentlich in dem von den nord⸗ 
deutschen und kleinen mitteldeutschen Staaten jeder Zolleinigung 
entgegengesetzten Widerstande. Einzelne der letzteren freilich, wie 
Bernburg und Köthen, waren zu besserer Erkenntniß gelangt; sie 
vollzogen ihren Anschluß an das preußische System unter dem 
17. JZuni 1826 bezw. 17. Juli 1828 Nachdem dies auch, trotz 
seiner abgesonderten geographischen Lage, unter dem 14. Februar 1828 
seitens des Großherzogthums Hessen geschehen war, sahen sich die 
zwischen der bayerisch⸗württembergischen und preußisch-hessischen Ver⸗ 
einigung liegenden Staaten zu einer Entscheidung gedrängt. Während 
von diesen, unter der durchaus preußenfeindlichen Führung Kurhessens, 
Verhandlungen mit Bayern wegen des Anschlusses an die süddeutsche 
Vereinigung mit wenig Aufrichtigkeit, mehr zum Schein geführt 
wurden, war besonders in den sächsischen Ländern und in den 
Hansestädten der Plan aufgetaucht, die nördlich von Preußen und 
die zwischen der preußischen und der bayerisch-württembergischen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.