522 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Hieran wurde dann gewöhnlich die Bemerkung geknüpft, daß man
bei der behaupteten Bedeutungslosigkeit der Ermäßigung für die
betreffende Industrie auf dieselbe verzichten werde, um sie gewisser—
maßen als Kompensation zur Erreichung wirksamerer Zugeständnisse
bei einer anderen Tarifposition zu benutzen. Dann lief gewöhnlich
auf schnellstem Wege die Bitte ein, wenn mehr nicht zu erreichen
sei, doch nur nicht auf die Ermäßigung zu verzichten, da die
Hoffnung, zu dem erreichten Satze in das russische Geschäft zu
kommen, doch nicht ganz ausgeschlossen sei.“
Solche Versuche, so hieß es in der Denkschrift weiter, günstigere
Bedingungen zu erzielen, seien erklärlich. Sie seien jedoch dahin
zu charakterisiren, daß die von ihnen beeinflußten schriftlichen Gut—
achten der Interessenten nur wenig geeignet zur Klärung und
Orientirung seien, daß sie im Gegentheil die wahre Lage der Dinge
verschleierten und daher leicht irre führen könnten. Dasselbe
Urtheil fällte die Denkschrift auch über die schriftlichen Gutachten
von Verbänden, Vereinen, Handelskammern und kaufmännischen
Korporationen, da sie sich meistens auf Gutachten stützen müßten,
die von einzelnen Interessenten abgegeben würden. Nach den von
dem Zollbeirath gemachten Erfahrungen seien diese Mängel garnicht
oder in weit geringerem Maße hervorgetreten, wenn die Sach—
verständigen im persönlichen Verkehr von Männern vernommen
worden seien, die durch ihre Stellung, ihren Charakter, ihre praktische
Auffassung und Handhabung der zu erörternden Fragen den zu Ver—
nehmenden Vertrauen eingeflößt hätten. Es habe sich gezeigt, daß
unter diesen Umständen die Vernommenen geneigt seien, selbst weit—
gehende Mittheilungen, auch solche sehr vertraulicher Art, über ihre
geschäftlichen Verhältnisse zu machen und dadurch zur Klarlegung
der Thatsachen beizutragen. Dabei könne freilich nicht unterlassen
werden, die Angaben der vernommenen Sachverständigen thunlichst
genau und sorgfältig an der Hand des vorhandenen Materials wie
der Statistik oder durch Vergleich mit den bereits vorliegenden
Aussagen anderer Sachverständiger zu prüfen und im Zweifelsfalle
durch Vernehmung weiterer Interessenten die Sache gänzlich zu
klären. Um in ähnlicher Weise vorgehen zu können, müßte die zu
bildende Centralstelle wissen, wo die geeigneten Sachverständigen zu
finden seien, was leicht durch die Vereine und Handelskammern zu
erfahren sei.