Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 523 
Die Mitwirkung der Sachverständigen bei der Neugestaltung 
des Zolltarifs müsse als besondere Angelegenheit behandelt werden; 
sie fortlaufend zur Sammlung von Material zu benutzen, sei nicht 
zu empfehlen, da sonst die Willfährigkeit der Interessenten ziemlich 
nutzlos erschöpft werde und der Apparat im bedeutungsvollsten 
Augenblick versagen könnte. Die Vernehmung der Sachverständigen 
würde daher erst mit dem Zeitpunkt der Aufstellung eines neuen 
Tarifes bezw. der Verhandlungen über den Neuabschluß der Handels— 
verträge gekommen sein. Auf dem vorbesprochenen Gebiete, so wurde 
in der Denkschrift weiter ausgeführt, lägen die Arbeiten, die im 
eigentlichen Sinne als Vorbereitung zu bezeichnen wären. 
Ihre hauptsächliche Thätigkeit würde die Centralstelle zu ent— 
wickeln haben unmittelbar vor und besonders während der Ver— 
handlungen über den Abschluß handelspolitischer Verträge mit 
dem Auslande. Eine weitere wichtige Thätigkeit der Central— 
stelle würde bestehen in der Bearbeitung und Zusammenstellung der 
Vernehmungsprotokolle zu einem handlichen, leicht übersichtlichen 
Material für die Unterhändler, mit denen die Centralstelle während 
der Dauer der Verhandlungen unausgesetzt in Fühlung bleiben 
müsse. 
Nach dieser in allgemeinen Zügen gegebenen Darstellung der 
von der Centralstelle zu übernehmenden Aufgaben wandte sich die 
Denkschrift der Frage zu, wie und ob der Gedanke durchführbar 
erscheine, eine solche Stelle unter gleichmäßiger Mitwirkung und 
Betheiligung verschiedener wirthschaftlicher Körperschaften zu er— 
richten, zu leiten und zu unterhalten. Die gemeinschaftliche Aktion 
des Deutschen Handelstages und des Centralverbandes sei gescheitert, 
weil keine dieser beiden Körperschaften sich der anderen habe unter— 
ordnen wollen. Der Handelstag habe geglaubt, die Leitung bean— 
spruchen zu müssen und dabei dem Centralverbande die Rolle zuweisen 
zu sollen, die bei ihm eingehenden Auskünfte „zwecks weiterer Bear— 
beitung im Original oder in Abschrift dem Präsidium des Deutschen 
Handelstages zugehen zu lassen..“ Das Präsidium des Deutschen 
Handelstages habe geglaubt, diesen Anspruch erheben zu müssen, weil 
es sich nach dem an seine Mitglieder gerichteten Rundschreiben vom 
18. April 1894 „als Centralstelle für die gesammte offizielle 
Vertretung von Handel und Industrie“ betrachte. Die Denkschrift 
meinte, daß ein weiterer Beweggrund in dem Einfluß der Frei— 
händler im Handelstag gelegen habe, denen eine gleichwerthige
	        
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