526 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
den Handelsverträgen mit Portugal und Japan in Anspruch ge—
nommen worden. Daher dürfte es sich empfehlen, die Centralstelle
ähnlich dem Ausschuß des Zollbeirathes zu gestalten. Die Denk—
schrift schlug vor, ihn zusammenzusetzen aus Vertretern der Reichs—
ämter, der betreffenden preußischen Ministerien und Regierungen
der Einzelstaaten und aus Vertretern der Landwirthschaft, des
Handels und der Industrie. Aus diesen würden drei Abtheilungen
zu bilden sein von je 5 Vertretern. Die Denkschrift verzichtete
darauf, bezüglich der Wahl der Vertreter der Landwirthschaft Vor—
schlage zu machen. Sie meinte aber, daß von den 5 Ver—
tretern des Handels, 3 von dem Deutschen Handelstag zu wählen
und 2 von dem Reichskanzler zu ernennen sein würden, und daß
von den 5 Vertretern der Industrie der Centralverband Deutscher
Industrieller 3 wählen und der Reichskanzler auch hier 2 ernennen
sollte. Um zu zeigen, daß der Centralverband in diesem Falle
wohl als der berechtigte Vertreter der gesammten Industrie an—
gesehen werden könnte, waren in der Anlage 2 zu der Denkschrift die
Vereine, Verbände, Handelskammern, kaufmännischen Korporationen
und gewerblichen Berufsgenossenschaften, die dem Centralverbande
als Mitglieder angehörten, aufgeführt, von denen, abgesehen vielleicht
von wenigen, minder bedeutenden Zweigen, alle in Deutschland
betriebene Industrien umfaßt wurden. Die Denkschrift glaubte der
Regierung die Erwägung anheimgeben zu müssen, ob sie es für
nothwendig erachte, die dem Centralverbande nicht angehörenden
Vereinigungen, wie beispielsweise den Verein zur Wahrung der
Interessen der chemischen Industrie Deutschlands, den Bund der
Industriellen und andere, gleichfalls als Wahlkörper heranzuziehen,
in welchem Falle eventuell die Zahl der Industrievertreter in ent—
sprechender Weise vermehrt werden könnte.
Um jedoch zu zeigen, in wie weit auch die chemische Industrie
im Centralverbande vertreten war, waren in der Anlage 3 der Denk—
schrift 63 chemische und ähnliche Fabriken aufgeführt, die dem
Centralverbande als unmittelbare oder mittelbare Mitalieder
angehörten.
In der Denkschrift wurden dann Vorschläge für die Thätigkeit
der Centralstelle und die Bildung besonderer Abtheilungen und Kom—
missionen gemacht. Besonders wurde für erforderlich erachtet, daß
für alle Sitzungen der Centralstelle, der Abtheilungen und der
Kommissionen von dem Reichskanzler aus der Zahl der Vertreter