2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 537
Der Ausschuß beauftragte im Anschluß hieran das Präsidium,
dahin zu wirken, daß der Handelstag berechtigt werde, statt fünf
Vertreter zehn in die Centralkommission zu wählen.
Mit diesem Beschluß des Deutschen Handelstages wurde be—
stätigt, was bereits in der Konferenz vom 25. September bestimmt
zum Ausdruck gelangt war: die Erkenntniß, daß Landwirthschaft,
Handel und Industrie bei der Vorbereitung neuer Handelsverträge
möglichst einig vorgehen müßten. Es wurde damals als ein hoch—
wichtiger Zug für die fernere Entwicklung des deutschen Wirth—
schaftslebens betrachtet, daß jene drei großen Erwerbsgruppen, unter
vorläufiger Beiseitelassung aller untergeordneten Gesichtspunkte und
alles dessen, was einen trennenden Einfluß üben könnte, sich im
Interesse der wirthschaftlichen Zukunft des Reiches auf einen ge—
meinschaftlichen Boden gestellt hatten.
Bereits am 29. September 1897 ging dem Centralverbande
die folgende Verfügung des Reichskanzlers zu:
„In Uebereinstimmung mit den Erklärungen, welche von den
Herren Vertretern des Centralverbandes Deutscher Industrieller,
des Deutschen Landwirthschaftsrathes und des Deutschen Handels—
tages in mündlicher Berathung abgegeben worden sind, habe ich
beschlossen, zum Zwecke der Vorbereitung und Begutachtung handels—
politischer Maßnahmen einen Wirthschaftlichen Ausschuß zu bilden,
welcher sich aus Vertretern der Industrie, der Landwirthschaft und
des Handels zusammensetzt und dessen Mitglieder zum Theil von
den genannten drei Körperschaften vorzuschlagen, zu einem anderen
Theile von mir unmittelbar zu berufen sein werden.
„Demgemäß beehre ich mich den Centralverband zu ersuchen,
mir mit thunlichster Beschleunigung Vorschläge für fünf Mitglieder
zugehen und sich dabei die möglichst gleichmäßige Berücksichtigung
der verschiedenen Wirthschaftsgebiete des Reiches angelegen sein
lassen zu wollen.“
Es sei hier gleich bemerkt, daß der Reichskanzler sich vor—
behalten hatte, nicht, wie in der Konferenz vom 25. September in
Aussicht genommen worden war, 10, sondern 15 Mitglieder in den
Wirthschaftlichen Ausschuß — so wurde diese Stelle fortan genannt —
zu berufen.
Die Auswahl der nach Maßgabe der vorstehenden Verfügung
vom Centralverbande zu bezeichnenden Personen bereitete ganz
außergewöhnliche Schwierigkeiten. Es konnte sich nur um Männer