550 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Frey in Mülhausen i. E., Geheimer Kommerzienrath Herz in
Berlin, Graf von Kanitz in Podangen, Gutsbesitzer Klein in
Wertheim, Geheimer Regierungsrath König in Berlin, Fabrikbesitzer
Kommerzienrath Krafft in Schopfheim, Kaufmann Laeisz in Ham—
burg, Kommerzienrath Lang in Blaubeuren, Graf von Loö-Wissen
in Weeze, Dr. Martius in Berlin, Geheimer Kommerzienrath Michel
in Mainz, Geh. Kommerzienrath Möller in Brackwede, Ritterguts—
besitzer von Ploetz in Döllingen, Domänenrath Rettich in Rostock,
Direktor Rieppel in Nürnberg, Graf von Schwerin in Löwitz,
Reichsrath Freiherr von Soden in Neufraunhofen, Konsul
Teschendorff in Königsberg i. Pr,., Geheimer Kommerzienrath
Vogel in Chemnitz, Hüttenbesitzer Vopelius in Sulzbach, Ober—
Bergrath a. D. Dr. Wachler in Berlin, Kommerzienrath Weidert
in München, Kommerzienrath Widenmann in Stuttgart und
Oekonomierath Winkelmann in Haus Köbbing.
Zu seiner ersten Sitzung sei der Wirthschaftliche Ausschuß
bereits am 15. November 1897 berufen worden. Er habe be—
schlossen, sechs Abtheilungen zu bilden. Als erste Aufgabe habe
sich der Wirthschaftliche Ausschuß die Aufstellung einer umfassen—
den Produktionsstatistik gestelltt, um durch dieses bisher noch
nicht vorhandene Hilfsmittel zu einer richtigeren Beurtheilung der
industriellen Verhältnisse Deutschlands zu gelangen. Diese Statistik
sei auch auf die Betriebsmittel und die gezahlten Löhne, auf
die Art und Kosten der Verarbeitung, die Rohmaterialien, wie
überhaupt auf alle Punkte erstreckt worden, die bei der grundlegenden
Beurtheilung der Produktion und des Absatzes als maßgebend an—
gesehen worden seien.
In der Sitzung des Ausschusses vom 1. Oktober 1898*) be—
schäftigte sich derselbe mit folgenden handelspolitischen Angelegen—
heiten. Von den elektrischen Werken war Beschwerde über den
hohen Zoll geführt worden, der in Oesterreich auf elektrische Glüh—
und Bogenlampen gelegt sei. Bezüglich dieser Beschwerde sei der
Centralverband nicht in der Lage gewesen, Abhilfe zu schaffen, da
nach einem vom Reichskanzler eingegangenen Bescheide eine Ein—
wirkung auf die zolltarifarische Behandlung dieser Waaren in
Oesterreich durch den Handelsvertrag nicht begründet werden
) Verhandlungen ꝛc. Heft 80.