Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- un Zollpolitik. 563 
führer zu beauftragen, in einer Denkschrift die Gründe für und 
gegen die Aufstellung eines einfachen oder Doppeltarifes in aus— 
führlicher und objektiver Weise darzustellen. 
Die zweite allgemeine Angelegenheit betraf einen Antrag des 
Centralvereins deutscher Wollenwaarenfabrikanten. Er verlangte, 
daß bei dem Abschluß neuer Handelsverträge die sogenannte „Meist— 
begünstigungsklausel“ gegenüber den Staaten mit autonomer Tarif— 
politik, wie beispielsweise Amerika, nicht zur Anwendung gelange. 
Dieser Antrag wurde zurückgezogen und war damit erledigt. 
Bei der sehr eingehenden Behandlung der Anträge zu den 
einzelnen Zollsätzen traten vielfach Gegensätze hervor, die ihren 
Grund in auseinandergehenden Interessen hatten. Die Versammlung 
kam daher zu der Entschließung, über diese Interessengegensätze nicht 
durch Mehrheitsbeschluß zu entscheiden. Diese Haltung der Ver— 
sammlung war beeinflußt von der Annahme, daß es doch noch 
möglich sein könnte, im Laufe der Zeit eine Verständigung zwischen 
den sich gegenüberstehenden Interessentengruppen herbeizuführen, 
und daß es bei dem damaligen Stande der Sache zunächst darauf 
ankomme, alle Anträge und Wünsche der vom Centralverbande ver— 
tretenen Industrien zur Kenntniß der mit Aufstellung der Vorlage 
für den Bundesrath beschäftigten Regierungsstelle zu bringen. 
Bezüglich zweier Positionen des Zolltarifes wurde jedoch eine 
Ausnahme gemacht. Zunächst war die Versammlung einstimmig 
der Ansicht, daß für Roheisen der Zoll von 1 Mark für 100 kg 
als Minimum unter allen Umständen erhalten bleiben müsse. 
Dabei war die Versammlung von folgenden Erwägungen geleitet 
worden. Der Roheisenzoll bildet die Grundlage der Eisenzölle 
überhaupt. Die auf Ermäßigung bezw. Abschaffung dieser Zölle 
gerichteten Bestrebungen haben immer mit der Forderung eingesetzt, 
den Roheisenzoll zu ermäßigen oder gänzlich zu beseitigen. So war 
auch in der letzten Freihandelsperiode verfahren worden. Der 
Minderung und gänzlichen Abschaffung des Zolles auf Roheisen 
war die verhängnißvolle Aufhebung aller Eisenzölle gefolgt. Die 
Eisenindustrie verlangte, abgesehen von einzelnen Spezialitäten, bezüg— 
lich welcher der gegenwärtige Zoll wegen der summarischen Zusammen— 
fassung verschiedener Erzeugnisse in eine Position der feineren, ver— 
mehrten und deswegen kostspieligeren Arbeit nicht entsprach, im 
großen und ganzen keine Erhöhung der bestehenden Zölle. Diese 
aber wollte sie behalten und mußte daher in erster Linie auf dem 
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