16 Der Centralverband 1876 — 10901.
Kraft treten. Dieses Ereigniß wurde von dem größten Theile des
Volkes, das unter dem bisherigen Zustande schwer gelitten hatte,
mit Jubel und hoher Befriedigung begrüßt. Freilich dauerte es
noch bis zum Jahre 1836, bis alle für erforderlich gehaltenen
Vollzugsmaßregeln und Regulative erlassen waren. Das Jahr 1834
allein hatte davon 48 gebracht.
Dem Zollverein gehörten am 1. Januar 1834 folgende
Staaten an: Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, die beiden
Hessen und die thüringischen Staaten, sodann diejenigen in Preußen
äingeschlossenen anhaltischen Länder, welche sich bereits früher mit
dem preußischen Zoll- und Steuersystem vereinigt hatten, und endlich
die beiden Hohenzollern. Der Verein bildete ein zusammenhängendes
Zollgebiet von 7719 Quadratmeilen, mit einer Bevölkerung von
etwa 23 Millionen Einwohnern.
Abgesehen von Oesterreich waren außerhalb des Vereins ge—
blieben Hannover, Braunschweig, Oldenburg, die beiden Mecklen—
burg, Baden, Nassau, Frankfurt, die beiden Lippe, die drei Hanse⸗
städte, sowie die mit fremden Staaten vereinigten Ländchen Luxem—
burg (Limburg), Holstein und Lauenburg. Ausgeschlossen waren
ferner noch diejenigen kleinen Ländertheile der Vereinsstaaten, welche
entweder als Enclaven in fremden Zollgebieten lagen, oder welche
sich sonst wegen ihrer Lage nicht zur Aufnahme in den Verein
eigneten.
Nach den Verträgen bildete der Zollverein einen Verein voll—
ständig selbständiger Staaten, die selbständig ihre Zollbehörden er—
nannten und organisirten und zur gegenseitigen Kontrole Maß⸗
regeln getroffen hatten, jedoch mit gleicher Zollgesetzgebung, gleichen
Zolltarifen, einem gemeinsamen Zollgebiete mit nahezu vollkommener
Verkehrsfreiheit im Innern (ausgeschlossen waren die zu den
Staatsmonopolen gehörenden Gegenstände) und mit gemeinschaft—
lichen, nach der Bevölkerungszahl zu theilenden Zolleinnahmen.
Es dauerte nicht lange, bis Baden die Unhaltbarkeit seiner
vollkommen isolirten, lediglich den Schmuggel nach den benachbarten
deutschen Gebieten und nach Frankreich begünstigenden Stellung
erkannte. Durch Vertrag vom 12. Mai 1835 vollzog es seinen
Anschluß an den Zollverein.
Die freie Stadt Frankfurt hatte den Widerstand gegen die
Zolleinigung Deutschlands durch den Abschluß eines Handels—
vertrages mit England auf die Spitze getrieben. Der Artikel 5