Full text: Erster Band (1. Band)

16 Der Centralverband 1876 — 10901. 
Kraft treten. Dieses Ereigniß wurde von dem größten Theile des 
Volkes, das unter dem bisherigen Zustande schwer gelitten hatte, 
mit Jubel und hoher Befriedigung begrüßt. Freilich dauerte es 
noch bis zum Jahre 1836, bis alle für erforderlich gehaltenen 
Vollzugsmaßregeln und Regulative erlassen waren. Das Jahr 1834 
allein hatte davon 48 gebracht. 
Dem Zollverein gehörten am 1. Januar 1834 folgende 
Staaten an: Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, die beiden 
Hessen und die thüringischen Staaten, sodann diejenigen in Preußen 
äingeschlossenen anhaltischen Länder, welche sich bereits früher mit 
dem preußischen Zoll- und Steuersystem vereinigt hatten, und endlich 
die beiden Hohenzollern. Der Verein bildete ein zusammenhängendes 
Zollgebiet von 7719 Quadratmeilen, mit einer Bevölkerung von 
etwa 23 Millionen Einwohnern. 
Abgesehen von Oesterreich waren außerhalb des Vereins ge— 
blieben Hannover, Braunschweig, Oldenburg, die beiden Mecklen— 
burg, Baden, Nassau, Frankfurt, die beiden Lippe, die drei Hanse⸗ 
städte, sowie die mit fremden Staaten vereinigten Ländchen Luxem— 
burg (Limburg), Holstein und Lauenburg. Ausgeschlossen waren 
ferner noch diejenigen kleinen Ländertheile der Vereinsstaaten, welche 
entweder als Enclaven in fremden Zollgebieten lagen, oder welche 
sich sonst wegen ihrer Lage nicht zur Aufnahme in den Verein 
eigneten. 
Nach den Verträgen bildete der Zollverein einen Verein voll— 
ständig selbständiger Staaten, die selbständig ihre Zollbehörden er— 
nannten und organisirten und zur gegenseitigen Kontrole Maß⸗ 
regeln getroffen hatten, jedoch mit gleicher Zollgesetzgebung, gleichen 
Zolltarifen, einem gemeinsamen Zollgebiete mit nahezu vollkommener 
Verkehrsfreiheit im Innern (ausgeschlossen waren die zu den 
Staatsmonopolen gehörenden Gegenstände) und mit gemeinschaft— 
lichen, nach der Bevölkerungszahl zu theilenden Zolleinnahmen. 
Es dauerte nicht lange, bis Baden die Unhaltbarkeit seiner 
vollkommen isolirten, lediglich den Schmuggel nach den benachbarten 
deutschen Gebieten und nach Frankreich begünstigenden Stellung 
erkannte. Durch Vertrag vom 12. Mai 1835 vollzog es seinen 
Anschluß an den Zollverein. 
Die freie Stadt Frankfurt hatte den Widerstand gegen die 
Zolleinigung Deutschlands durch den Abschluß eines Handels— 
vertrages mit England auf die Spitze getrieben. Der Artikel 5
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.