2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 567
Gegner hervorzurufen und damit den Kampf um die Zoll- und
Handelspolitik, der bereits bei seiner Heftigkeit das öffentliche
Leben vergiftete, nur noch wüster zu gestalten.
Nachdem in so umfassender Weise die Anträge und Wünsche
der Mitglieder des Centralverbandes in Bezug auf die Zollsätze
des neuen Tarifes den maßgebenden Stellen zur Kenntniß gebracht
worden waren, sah das Direktorium die Aufgabe des Central—
verbandes als vorläufig erledigt an. Es trat eine gewisse Ruhe—
pause in Behandlung der wichtigsten Tagesfragen für den Central—
verband ein, nicht aber in der öffentlichen Erörterung dieser Sache.
In der Oeffentlichkeit beschäftigte man sich während der
Sommermonate unausgesetzt mit den Grundlagen für die künftige
Gestaltung der internationalen handelspolitischen Beziehungen.
Insbesondere trat die Frage mehr und mehr in den Vordergrund,
welche Einwirkung ein einfacher oder ein Doppel-, also ein
Minimal- oder ein Maximal-Tarif, auf den Abschluß künftiger
Handelsverträge haben werde. Diese Frage gewann wesentlich an
Bedeutung, als die Nachricht verbreitet wurde, daß in den maß—
gebenden Reichsbehörden ein Zwiespalt der Ansichten über diese
Frage gleichfalls vorhanden sei. Man glaubte zu wissen, daß
das Reichsamt des Innern sehr entschieden für den Doppeltarif
eintrete, während das Auswärtige Amt und das Reichsschatzamt
die Aufstellung eines einfachen autonomen Tarifes wie des be—
stehenden begünstigten.
Von den Anhängern und Vertheidigern des Doppeltarifes
wurde ganz besonders darauf verwiesen, daß ein Tarif, in dem die
Minimalsätze gesetzlich derart festgestellt wären, daß unter sie bei
dem Abschluß von Handelsverträgen nicht heruntergegangen werden
dürfe, bei der jetzigen Zusammensetzung des Reichstages voraus—
sichtlich leicht und glatt durchzubringen sein würde. Von der
anderen Seite wurde hervorgehoben, daß der Tarif sich in der
Hauptsache doch als brauchbar erweisen solle für die Verhandlungen
über den Abschluß künftiger Handelsverträge. In dieser Beziehung
sollten doch die in diplomatischer Thätigkeit gemachten Erfahrungen
entscheidend sein, die sich im Auswärtigen Amte vereinigten.
Es wurde ferner darauf verwiesen, daß der Staatssekretär des
Reichsschatzamtes sich als Diplomat, und besonders bei den Ver—
handlungen über den Abschluß des Handelsvertrages mit Rußland,
bewährt habe. Man neigte daher der Ansicht zu, daß, wenn dieser