Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A Handels-u. Zollpolitik. 569 
Abschluß von Handelsverträgen herausgestellt hätte und die 
Industrie hätte sich für den Doppeltarif ausgesprochen gehabt, so 
würden die Anhänger des einfachen Tarifes haben sagen können, die 
Industrie habe es nicht anders gewollt und trage somit an dem 
Scheitern der Handelsverträge die Schuld. Ebenso hätte die andere 
Seite die Industrie verantwortlich machen und ihr ein Verschulden 
beimessen können, wenn sie sich für den einfachen Tarif ausge— 
sprochen hätte und sich dieses Werkzeug als unbrauchbar für den 
Abschluß von Handelsverträgen erwiesen hätte. 
Nach der Veröffentlichung der Denkschrift wurde in der 
gegnerischen Presse behauptet, daß der Geschäftsführer sich für den 
Doppeltarif erklärt habe. Eine solche Stellung hatte der Geschäfts— 
führer weder in der Denkschrift noch später irgendwie eingenommen. 
In der Denlschrift hatte er sich ernstlich bemüht, die strengste Ob— 
jektivität zu wahren und seine persönlichen Ansichten bezüglich der 
Frage in keiner Weise hervortreten zu lassen. 
In Bezug auf die große handelspolitische Frage faßte das 
Direktorium den folgenden Beschluß: „Das Direktorium des Central— 
verbandes Deutscher Industrieller erachtet den Abschluß von Handels⸗ 
verträgen auf eine thunlichst lange Zeit im Interesse des deutschen 
Wirthschaftslebens für unbedingt nothwendig, ebenso, daß dabei 
den Gewerben jeder Art der nach Maßgabe ihres Bedürfnisses und 
der Interessen des Gemeinwohls zu bemessende Schutz erhalten 
bleibe bezw. gewährt werde.“ 
Das Direktorium beschloß endlich, den Mitgliedern in einem 
Rundschreiben alle Schritte und Maßnahmen darzulegen, die in 
den großen handelspolitischen Angelegenheiten vom Centralverbande 
im Hinblick auf die Bildung einer Centralstelle zur Vorbereitung 
der Handelsverträge bezw. des Wirthschaftlichen Ausschusses bis zur 
Sitzung des Direktoriums vom 19. September 1900 unternommen 
waren. Dieses Rundschreiben wurde unter dem 6. Oktober 1900 
versendet und schloß mit folgenden Worten: 
„Wenn wir Eingangs von einem vorläufigen Abschluß der 
Thätigkeit des Centralverbandes gesprochen haben, so meinen 
wir, daß in der vorliegenden Sache der Centralverband, wenn 
nicht besondere Zwischenfälle eintreten, erst wieder Veranlassung 
und Gelegenheit zum Eingreifen haben wird, sobald Kenntniß 
bezüglich der Vorlage zu erlangen sein sollte, die von dem Reichs— 
amt des Innern bezw. dem Reichsschatzamt dem Bundesrath hin—
	        
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