Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels-u. Zollpolitik. 577 
Vermittelung des Wirthschaftlichen Ausschusses, eingehende Er— 
hebungen darüber angestellt werden, inwieweit die in den Handels⸗ 
verträgen niederzulegenden allgemeinen Vereinbarungen den Be— 
dürfnissen der Industrie und des Handels sowie den allgemeinen 
Bedürfnissen des Verkehrs entsprechen.“ 
Zu dieser von der Versammlung angenommenen Resolution 
erklärte der Vorsitzende, daß die in ihr zum Ausdruck gebrachten 
Wünsche leicht in Erfüllung gehen könnten, da drei Mitglieder des 
Direktoriums dem Wirthschaftlichen Ausschuß angehörten und da— 
durch Gelegenheit gegeben sei, die Anträge, die aus den Interessenten— 
kreisen an das Direktorium heranträten, in jedem Falle dem Wirth⸗ 
schaftlichen Ausschuß und der Reichsregierung zur Kenntniß zu 
bringen. 
Der Referent hatte ferner in sehr ausführlicher Weise die in 
Bezug auf die Behandlung der Waaren und Personen, des Eisen— 
bahn- und Schiffahrtsverkehrs sowie die Dauer der Verträge für 
die Handelsverträge wichtigen Punkte bezeichnet und daran den 
Antrag geknüpft: 
„Die Delegirtenversammlung ersucht das Direktorium, auch 
unbeschadet der von der Reichsregierung erbetenen Erhebungen bei 
den zum Centralverbande gehörigen Körperschaften und in sonst 
ihm geeignet erscheinender Weise Erhebungen nach den vorgedachten 
Richtungen anzustellen und das Ergebniß derselben der Reichs— 
regierung zu unterbreiten.“ 
Auch dieser Antrag wurde von der Versammlung einstimmig 
angenommen. 
Aus dem der Delegirtenversammlung erstatteten Geschäfts— 
bericht ist noch hervorzuheben, daß bei der Verzollung deutscher 
Waaren durch die russischen Zollbehörden im letzten Jahre wieder 
recht unliebsame Erfahrungen gemacht worden waren. Infolge des 
Rundschreibens des russischen Zolldepartements vom 20. Januar 1900 
(1. Februar 1900) war für eine Reihe von Waaren auf Anordnung 
des russischen Finanzministers eine anderweite erhöhte Verzollung 
eingetreten, insbesondere für Teppiche und Läufer aus Kokosnuß— 
fasern, Chamottecement, feuerfeste Ziegel, Spulen aus Papiermach 
und Puppen. Dadurch war beispielsweise die Ausfuhr von 
Teppichen aus Kokosnußfasern nach. Rußland unmöglich geworden. 
Auch bezüglich der Taraberechnung wurde neuerdings lebhafte Klage 
geführt. Infolge vertraulicher vom Auswärtigen Amt gemachter 
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