578 H. M Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
Mittheilungen hatten vorläufig jedoch alle Schritte wegen Zurück—
nahme des erwähnten Rundschreibens des russischen Zolldepartements
unterbleiben müssen.
Von dem Verein der Industriellen des Regierungsbezirks
Köln war die Errichtung einer Auskunftsstelle für Zollangelegen—
heiten seitens des Centralverbandes in Anregung gebracht worden.
In dem Geschäftsbericht war erwähnt, daß bereits bisher das
Bureau des Centralverbandes vielfach um Auskunft in Zollsachen
angegangen worden war, die stets hatten ertheilt werden können, da
es sich im Besitz aller auf gewöhnlichem Wege zu erreichenden
Hilfsmittel befand, um solche Anfragen zu erledigen. Dessen
ungeachtet ging das Direktorium auf die Anregung ein, sah
jedoch wegen der damit verbundenen Verpflichtung und Verantwortung
von der Errichtung einer gewissermaßen offiziellen Auskunftsstelle
ab. Dagegen beschloß es, einen besonderen Beamten zu dem Zwecke
der Bearbeitung der Zollsachen und der diese betreffenden Anfragen
anzustellen, das Bureau noch weiter mit dem irgend erhältlichen
Material auszustatten und für diese Stelle eine Summe in den
Etat einzusetzen. Von der Errichtung dieser Zollauskunftsstelle
wurde den Mitgliedern später im Rundschreiben vom 15. April 1901 )
Kenntniß gegeben.
Der Verein der deutschen Jute-Industriellen hatte beim
Centralverbande beantragt, seine auf Aenderung des 8 8, Ziffer 6
des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 gerichtete Eingabe zu
unterstützen. Der angezogene Paragraph bestimmt, daß ausländische
Säcke, die zum Zwecke der Ausfuhr von Getreide ꝛc. eingeführt
werden, vom Zoll befreit sein sollen. Die deutsche Jute-Industrie
war durch diese Bestimmung schwer geschädigt worden und bean—
tragte, daß sie in dem neuen Zolltarifgesetz ersetzt werden sollte
durch folgende Bestimmung: „Alle Jutesäcke, die zum Zwecke
der Ausfuhr inländischer Erzeugnisse eingeführt werden,
haben Zoll zuzahlen, wenn aber diese Säcke gefülltin
das Ausland gehen, ist, unter Feststellung der Identität,
die Hälfte des gezahlten Zolles zurückzuvergüten. Das
Direktorium beschloß in seiner Sitzung vom 26. April 1901,
diesen Antrag zu unterstützen und eine entsprechende Eingabe an
den Bundesrath zu richten.“)
) Verhandlungen Helt 90 17.
**) Verhandlungen ꝛc. Heft 90, S. 20.