2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 583
Systems und seiner möglichen Einwirkung auf den Abschluß neuer
Handelsverträge einzutreten. Von einer anderen Seite wurde
darauf hingewiesen, daß das Direktorium in seinem früheren
Beschluß zu der Frage, ob der Tarif ein einfacher oder ein
doppelter, d. h. ein Maximal- und Minimaltarif sein solle, von
der Ansicht ausgegangen sei, es müsse der Exekutive des Reiches
überlassen bleiben, dem Tarife diejenige Form zu geben, die sie
am geeignetsten für den Abschluß von Handelsverträgen erachte.
Wesentlich aus diesem Grunde habe sich der Centralverband der
in Rede stehenden Frage gegenüber neutral verhalten. Dieser
Grund müsse auch jetzt noch für das Direktorium maßgebend sein,
das demgemäß keine Veranlassung habe, nunmehr eine andere
Stellung einzunehmen. Eine dritte Richtung war mit einer Er—
klärung gegen einen partiellen Doppeltarif vollkommen einverstanden,
verlangte aber, daß dabei alles vermieden werden solle, was als
eine Erklärung gegen den Doppeltarif überhaupt aufgefaßt werden
könnte. Nach sehr eingehenden Erörterungen fand in der Sitzung
des Direktoriums eine Verständigung auf der Grundlage des
folgenden Beschlusses statt:
„Im Hinblick auf die Bestimmung des Zolltarifgesetzentwurfs
vom 26. Juli d. Is., wonach für die nachgenannten Getreidearten
die Zollsätze des Tarifs durch vertragsmäßige Abmachungen nicht
unter die beigefügten Sätze ermäßigt werden sollen:
Tarifstelle 1 Roggen.. ..5, Mark für 1 Doppelzentner,
2. Weizen und Spelz ,. 901
Gerffte 4
4 Gafer
ist das Direktorium des Centralverbandes in Uebereinstimmung mit
der bisherigen Haltung des Ausschusses und der Delegirten—
versammlung des Centralverbandes, zufolge welcher die gegen—
wärtige schwierige Lage der deutschen Landwirthschaft eine aus—
reichende Erhöhung der Getreidezölle erfordert, zwar ganz damit
einverstanden, wenn an sich unter die Zollsätze für die vorgenannten
Getreidearten bei den zukünftigen Handelsverträgen in der vor—
stehend normirten Höhe nicht heruntergegangen wird. Das
Direktorium hat aber die ernstesten Bedenken gegen die Bestimmung
des Gesetzentwurfs, wonach allein die Zollsätze für Getreide in
keinem Falle durch vertragsmäßige Abmachungen ermäßigt werden
dürfen.