Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 583 
Systems und seiner möglichen Einwirkung auf den Abschluß neuer 
Handelsverträge einzutreten. Von einer anderen Seite wurde 
darauf hingewiesen, daß das Direktorium in seinem früheren 
Beschluß zu der Frage, ob der Tarif ein einfacher oder ein 
doppelter, d. h. ein Maximal- und Minimaltarif sein solle, von 
der Ansicht ausgegangen sei, es müsse der Exekutive des Reiches 
überlassen bleiben, dem Tarife diejenige Form zu geben, die sie 
am geeignetsten für den Abschluß von Handelsverträgen erachte. 
Wesentlich aus diesem Grunde habe sich der Centralverband der 
in Rede stehenden Frage gegenüber neutral verhalten. Dieser 
Grund müsse auch jetzt noch für das Direktorium maßgebend sein, 
das demgemäß keine Veranlassung habe, nunmehr eine andere 
Stellung einzunehmen. Eine dritte Richtung war mit einer Er— 
klärung gegen einen partiellen Doppeltarif vollkommen einverstanden, 
verlangte aber, daß dabei alles vermieden werden solle, was als 
eine Erklärung gegen den Doppeltarif überhaupt aufgefaßt werden 
könnte. Nach sehr eingehenden Erörterungen fand in der Sitzung 
des Direktoriums eine Verständigung auf der Grundlage des 
folgenden Beschlusses statt: 
„Im Hinblick auf die Bestimmung des Zolltarifgesetzentwurfs 
vom 26. Juli d. Is., wonach für die nachgenannten Getreidearten 
die Zollsätze des Tarifs durch vertragsmäßige Abmachungen nicht 
unter die beigefügten Sätze ermäßigt werden sollen: 
Tarifstelle 1 Roggen.. ..5, Mark für 1 Doppelzentner, 
2. Weizen und Spelz ,. 901 
Gerffte 4 
4 Gafer 
ist das Direktorium des Centralverbandes in Uebereinstimmung mit 
der bisherigen Haltung des Ausschusses und der Delegirten— 
versammlung des Centralverbandes, zufolge welcher die gegen— 
wärtige schwierige Lage der deutschen Landwirthschaft eine aus— 
reichende Erhöhung der Getreidezölle erfordert, zwar ganz damit 
einverstanden, wenn an sich unter die Zollsätze für die vorgenannten 
Getreidearten bei den zukünftigen Handelsverträgen in der vor— 
stehend normirten Höhe nicht heruntergegangen wird. Das 
Direktorium hat aber die ernstesten Bedenken gegen die Bestimmung 
des Gesetzentwurfs, wonach allein die Zollsätze für Getreide in 
keinem Falle durch vertragsmäßige Abmachungen ermäßigt werden 
dürfen.
	        
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