Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 587 
Ueber diesen Beschlußantrag war eine Verständigung im 
Direktorium nicht zu erzielen, da über die Auslegung des Be— 
schlusses vom 9. August die Ansichten nunmehr auseinandergingen. 
Von der einen Seite wurde daran festgehalten, daß der vorgelegte 
Beschlußantrag dem Sinne des am 9. August gefaßten Beschlusses 
und der mit diesem Beschlusse damals zum Ausdruck gebrachten 
Absicht des Direktoriums vollkommen entspreche. Von der anderen 
Seite wurde dies mit der Behauptung bestritten, daß der Beschluß 
vom 9. August in der Presse des Centralverbandes nicht richtig 
ausgelegt worden sei. Durch diese falsche Auslegung sei die Ansicht 
verbreitet worden, das Direktorium habe sich entschieden gegen den 
Doppeltarif ausgesprochen, während eine solche Schlußfolgerung 
nicht zulässig gewesen sei. Denn in dem Beschluß sei lediglich 
Stellung genommen gegen einen partiellen Doppeltarif nur für 
Getreide. Daraus müsse gefolgert werden, das Direktorium habe 
ausdrücken wollen, daß, wenn ein Doppeltarif für Getreide an— 
genommen werden sollte, auch für die Industrie oder für einzelne 
Industriezweige der Doppeltarif eingeführt werden müsse. Im 
übrigen wurde von dieser Seite wieder darauf verwiesen, daß der 
Centralverband es in seinem früheren Beschluß vermieden habe, zu 
der Frage des einfachen oder des Doppeltarifs Stellung zu nehmen, 
und daß, wenn konsequent verfahren werden solle, der bevor— 
stehenden Delegirtenversammlung nur vorgeschlagen werden dürfe, 
lediglich dieselbe Haltung zu bewahren. 
Da eine Verständigung nicht herbeigeführt werden konnte, 
beschloß das Direktorium, davon abzusehen, seinerseits der 
Versammlung einen Beschlußantrag vorzulegen, sondern für jede 
der beiden sich gegenüberstehenden Ansichten Referenten zu bestellen 
und es diesen zu überlassen, für ihre Person Beschlußanträge ein— 
zubringen. Für diejenigen Mitglieder des Direktoriums, von denen 
der ursprünglich vorgelegte Beschlußantrag vertreten worden war, 
wurde der Geschäftsführer Bueck, für die abweichende Ansicht der 
Geh. Regierungsrath König zum Referenten ernannt. 
In der Delegirtenversammlung vom 1. Oktober 1901*) wurde 
nach den dem verstorbenen Reichsrath Theodor von Haßler ge— 
widmeten Worten des Vorsitzenden**), nach Erledigung einiger 
) Verhandlungen, Heft 91, S. 8. 
*) Der Wortlaut ist in der Chronik des Centralverbandes S. 301 f. 
gegeben,
	        
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