2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 587
Ueber diesen Beschlußantrag war eine Verständigung im
Direktorium nicht zu erzielen, da über die Auslegung des Be—
schlusses vom 9. August die Ansichten nunmehr auseinandergingen.
Von der einen Seite wurde daran festgehalten, daß der vorgelegte
Beschlußantrag dem Sinne des am 9. August gefaßten Beschlusses
und der mit diesem Beschlusse damals zum Ausdruck gebrachten
Absicht des Direktoriums vollkommen entspreche. Von der anderen
Seite wurde dies mit der Behauptung bestritten, daß der Beschluß
vom 9. August in der Presse des Centralverbandes nicht richtig
ausgelegt worden sei. Durch diese falsche Auslegung sei die Ansicht
verbreitet worden, das Direktorium habe sich entschieden gegen den
Doppeltarif ausgesprochen, während eine solche Schlußfolgerung
nicht zulässig gewesen sei. Denn in dem Beschluß sei lediglich
Stellung genommen gegen einen partiellen Doppeltarif nur für
Getreide. Daraus müsse gefolgert werden, das Direktorium habe
ausdrücken wollen, daß, wenn ein Doppeltarif für Getreide an—
genommen werden sollte, auch für die Industrie oder für einzelne
Industriezweige der Doppeltarif eingeführt werden müsse. Im
übrigen wurde von dieser Seite wieder darauf verwiesen, daß der
Centralverband es in seinem früheren Beschluß vermieden habe, zu
der Frage des einfachen oder des Doppeltarifs Stellung zu nehmen,
und daß, wenn konsequent verfahren werden solle, der bevor—
stehenden Delegirtenversammlung nur vorgeschlagen werden dürfe,
lediglich dieselbe Haltung zu bewahren.
Da eine Verständigung nicht herbeigeführt werden konnte,
beschloß das Direktorium, davon abzusehen, seinerseits der
Versammlung einen Beschlußantrag vorzulegen, sondern für jede
der beiden sich gegenüberstehenden Ansichten Referenten zu bestellen
und es diesen zu überlassen, für ihre Person Beschlußanträge ein—
zubringen. Für diejenigen Mitglieder des Direktoriums, von denen
der ursprünglich vorgelegte Beschlußantrag vertreten worden war,
wurde der Geschäftsführer Bueck, für die abweichende Ansicht der
Geh. Regierungsrath König zum Referenten ernannt.
In der Delegirtenversammlung vom 1. Oktober 1901*) wurde
nach den dem verstorbenen Reichsrath Theodor von Haßler ge—
widmeten Worten des Vorsitzenden**), nach Erledigung einiger
) Verhandlungen, Heft 91, S. 8.
*) Der Wortlaut ist in der Chronik des Centralverbandes S. 301 f.
gegeben,