588 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
geschäftlicher Angelegenheiten und Erstattung des Berichtes des
Geschäftsführes, in die Berathung des Hauptpunktes der Tages—
ordnung „der Entwurf des Zolltarifgesetzes und der Beschluß des
Direktoriums vom 9. August zum 8 1, Absatz 2 desselben“ eingetreten.
Der Referent Bueck begann mit dem Hinweis auf die Ver—
sammlung der Delegirten vom 5. Februar desselben Jahres, die sich
mit allen vom Direktorium ergriffenen Schritten und Maßnahmen
einverstanden erklärt und anerkannt hatte, daß alles geschehen sei, was
geschehen konnte, indem das Direktorium den Reichsbehörden die Be—
schlüsse des Ausschusses vom 19. Juni 1900 und diejenigen Wünsche
und Forderungen, die von den Mitgliedern in dieser Sitzung und
später schriftlich bei der Geschäftsstelle des Centralverbandes in Bezug
auf das Tarifschema und die Tarifsätze geäußert worden waren, in
einer systematischen Zusammenstellung mit Gründen versehen überreicht
habe. Der Referent schilderte ferner die Vorgänge bis zu der
Sitzung am 9. August und legte dann seine persönliche Ansicht über
den in jener Sitzung gefaßten, den Absatz 2 des 81 des Zolltarif—
gesetzes betreffenden Beschluß des Direktoriums dar. Der Text der
in Rede stehenden Bestimmung sei absolut klar; die vier bezeichneten
Positionen sollen durch „vertragsmäßige Abmachungen,“ also auf
dem Wege der Verhandlungen über den Abschluß von Handels—
verträgen und durch diesen Abschluß selbst, nicht ermäßigt werden.
Ebenso klar wie der Wortlaut sei die Unumgänglichkeit der vom
Direktorium gezogenen Schlußfolgerung, daß, wenn mit den ge—
setzlich festgestellten Sätzen bei den Vertragsverhandlungen nichts
erreicht werden könne, der Abschluß der Verträge unterbleiben müsse.
Hieraus habe sich mit Nothwendigkeit der weitere Schluß ergeben
müssen, daß die Bestimmung des 8 1 Absatz 2 des Tarifgesetzes
unter Umständen geeignet sein könne, dem Abschluß von Handels—
verträgen ein unüberwindliches Hinderniß entgegenzustellen, ihn
absolut zu prohibiren. Durch diese Schlußfolgerungen habe das
Direktorium zu der Ueberzeugung geführt werden müssen, daß die
in Rede stehende Bestimmung mit dem Interesse der Industrie un—
vereinbar sei. In vollkommener Uebereinstimmung mit dem Direk—
torium habe die Delegirtenversammlung vom 5. Februar den
Abschluß von Handelsverträgen auf eine thunlichst lange Zeit im
Interesse des deutschen Wirthschaftslebens für unbedingt nothwendig
erachtet, und um diese Nothwendigkeit möglichst nachdrücklich zu
betonen, sei von ihr damals diese Erklärung an die Spitze ihrer