Full text: Erster Band (1. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. A. Handels- u. Zollpolitik. 589 
Resolution gestellt worden. Als einzig richtige Folge dieses Be— 
schlusses der Delegirtenversammlung und seiner von der Bedeutung 
des theilweisen Doppeltarifes wie aller unabänderlich festgesetzten 
Minimalsätze überhaupt gewonnenen Ueberzeugung, habe das Direk— 
torium dazu gelangen müssen, Stellung gegen die in Rede stehende 
Bestimmung des Zolltarifgesetzes zu nehmen, sie für unvereinbar 
mit den Interessen der Industrie zu erklären, eine entsprechende 
Aenderung des 8 1 des betreffenden Gesetzentwurfes zu verlangen 
und einen dementsprechenden Beschluß zu fassen. Dabei sei sich 
das Direktorium vollständig klar darüber gewesen, daß es mit 
diesem Beschluß das Verhältniß, welches zwischen dem Central— 
verband und der Landwirthschaft bestanden habe, in keiner Weise 
alterire. Von seiner Begründung an und seit seinem Eintritt ins 
öffentliche Leben habe der Centralverband die Solidarität der 
Interessen auf seine Fahne geschrieben und unter dieser Devise ge— 
kämpft. In dieser Erkenntniß der Solidarität aller Erwerbszweige 
habe der Centralverband auch stets die Interessengemeinschaft 
zwischen Industrie und Landwirthschaft anerkannt. Dieser Ueber— 
zeugung habe er auch Ausdruck gegeben vor dem Abschluß des 
Handelsvertrages mit Oesterreich, und auch die Delegirten-Ver— 
sammlung vom 5. Februar habe dies zum Ausdruck gebracht, als 
sie beschlossen habe: „Die Versammlung der Delegirten erkennt insbe— 
sondere an, daß die gegenwärtige schwierige Lage der Landwirthschaft 
eine ausreichende Erhöhung der Getreidezölle erfordert, sie muß aber 
erwarten, daß die Erhöhung nur in solchem Umfange erfolge, 
welcher mit dem Gemeinwohl vereinbar ist und insbesondere den 
Abschluß langfristiger Handelsverträge nicht ausschließt.“ 
Diese Resolution habe das Direktorium sich bei dem Beschluß 
vom 9. August zur Richtschnur dienen lassen, und es sei über— 
zeugt gewesen, daß es im Sinne dieser Resolution und im 
Sinne der übergroßen Mehrheit der Mitglieder des Central— 
verbandes gehandelt habe. Es habe der Landwirthschaft auch noch 
ein weiteres Zugeständniß dadurch gemacht, daß es erklärt habe, gegen 
die Höhe der Sätze in der Bestimmung des Tarifgesetzes 81 
Absatz 2 habe das Direktorium nichts einzuwenden, es würde 
vielmehr zufrieden sein, wenn erreicht werden könnte, daß bei dem 
Abschluß von Handelsverträgen unter diese Sätze nicht gegangen 
würde. Auf den am vergangenen Tage von dem Direktorium ihm 
ertheilten Auftrag verweisend, bezeichnete der Referent es als seine
	        
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