Full text: Erster Band (1. Band)

596 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
den autonomen Tarif Stellung zu ergreifen, sondern, wie der Wort— 
laut dort heiße, „allein gegen einen partiellen Doppeltarif.“ Bis— 
her habe der Centralverband die Ansicht vertreten, daß es Sache 
der Exekutive des Reiches sei, die Frage zu entscheiden, ob als 
Grundlage für die späteren Handelsverträge ein Doppeltarif oder 
ein Einheitstarif aufzustellen sei. Diesem Standpunkt habe die 
Delegirtenversammlung vom 5. Februar zugestimmt. Diesen Stand— 
punkt habe auch das Direktorium vertreten, er sei aber von dem 
Referenten in seiner vorgelegten Resolution verlassen worden, denn 
in dieser Resolution befänden sich die Worte: „daß die Versammlung 
mit aller Entschiedenheit sich dagegen aussprechen solle, daß Mindest— 
sätze als unabänderlich durch das Zolltarifgesetz festgestellt werden.“ 
Hier sei nicht mehr von partiellen Mindestsätzen die Rede, sondern 
überhaupt von Mindestsätzen. Es sei also eine Erklärung gegen 
Mindestsätze überhaupt, mithin eine Erklärung gegen das System 
des Doppeltarifes. Dies sei eine Abweichnng von dem bisherigen 
Standpunkte des Centralverbandes, und deswegen vermöge er 
selbst nicht dieser Resolution zuzustimmen. Gegenwärtig habe 
der Centralverband viel weniger Grund, die Frage des Tarifes 
seinerseits zu entscheiden, da die Regierung in dem vorgelegten 
Entwurf den Doppeltarif selbst zum allergrößten Theile verlassen 
und ihn nur für die hauptsächlichsten Getreidearten beibehalten 
habe. Im Sinne des bisher im Centralverbande vertretenen 
Standpunktes müsse er es auch heute vermeiden, sich irgend für 
den einen oder den anderen Tarif zu entscheiden. Der Widerstreit 
der Ansichten über diesen Punkt sei auch gegenwärtig noch derselbe; 
ihm müsse daher auch heute Rechnung getragen werden. Deswegen 
müsse der Centralverband auch heute bei der Ansicht verbleiben, 
daß die Entscheidung Sache der Exekutive sei. Aus diesen Gründen 
finde sich in seiner Resolution die Erklärung gegen den Doppeltarif 
nicht. An deren Stelle habe er zum Ausdruck gebracht: erstens den 
abermaligen Hinweis auf den Abschluß langfristiger Handelsverträge, 
zweitens die wiederholte Anerkennung der Nothwendigkeit der 
Erhöhung der Getreidezölle und drittens, daß der Centralverband 
dabei verbleiben müsse, die Wahl der Mittel der Exekutive 
anheimzugeben. 
Mit aller Entschiedenheit aber müsse der Centralverband 
protestiren gegen die Wahl ungleicher Mittel. Er müsse sich 
ernstlich dagegen verwahren, daß die Erzeugnisse der deutschen
	        
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